Auch sie muss bis Ende Juli im und am Wald an die Leine: Gina, die Bürohündin der Stadt Weinfelden. (Bild: Stadt Weinfelden)
Vom 1. April bis am 31. Juli 2025 gilt im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde. Damit wird eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden während dieser für Wildtiere sensiblen Zeit verhindert.
Freilaufende Hunde haben für Wildtiere im Wald und am Waldrand während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit ein hohes Störpotential, das zum Verlust von Bruten oder sogar zum Tod von Wildtieren führen kann.
Die gesetzliche Leinenpflicht vom 1. April – 31. Juli verhindert, dass in den genannten kritischen Zeiten für Wildtiere eine unnötige Gefahr von freilaufenden Hunden ausgeht. Verantwortungsvolle Hundehalterinnen und Hundehalter halten sich daran. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere!
Weitere Informationen:
www.veterinaeramt.tg.ch
Stadt Weinfelden