Gemäss Beschluss des Regierungsrates des Kantons Thurgau vom 16. November 2021 sind die Erneuerungswahlen für die Gemeindebehörden der Politischen Gemeinden im Kanton Thurgau zwischen dem 25. September 2022 und dem 31. Mai 2023 anzulegen. Der Stadtrat hat die Termine für Weinfelden festgelegt.
Legislative
Die Proporzwahlen der Erneuerungswahlen der Legislative werden auf den 12. März 2023 festgelegt (eidgenössischer Abstimmungstermin). Letzter Termin für das Einreichen von Wahlvorschlägen wird damit der Montag, 2. Januar 2023 (69. Tag vor dem Wahldatum).
Exekutive
Der Termin für den 1. Wahlgang der Erneuerungswahlen der Exekutive (Stadtpräsidium und Stadtrat) wird mit dem eidgenössischen Abstimmungstermin vom 27. November 2022 zusammengelegt. Letzter Termin für das Einreichen von Wahlvorschlägen wird damit der Montag, 3. Oktober 2022 (55. Tag vor dem Wahldatum). Der Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang wird auf den 12. März 2023 vorgesehen.
Die ausführlichen Weisungen zum Vorgehen für die Wahlen von sämtlichen Behörden und Mandaten erfolgt durch die Stadtkanzlei im Juni 2022.
Quelle: Stadt Weinfelden