Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau hat ihre Organisationsstruktur überprüft. Als Folge davon hat der Regierungsrat Fabian Mörtl zum neuen stellvertretenden Generalstaatsanwalt gewählt.
Im Mai 2024 setzte der Generalstaatsanwalt eine interne Projektgruppe mit dem Auftrag ein, die bestehende Organisationsstruktur der Staatsanwaltschaft Thurgau zu überprüfen. Im Schlussbericht wurden verschiedene Handlungsfelder identifiziert und Empfehlungen ausgearbeitet. Eine zentrale Empfehlung betraf die künftige Ausgestaltung der Stellvertretung des Generalstaatsanwalts.
In Anbetracht der Grösse der Staatsanwaltschaft, der Komplexität ihrer Aufgaben sowie gestützt auf Erfahrungen aus anderen Kantonen gelangte die Projektgruppe zum Schluss, dass eine organisatorische Verankerung von Generalstaatsanwalt und Stellvertretung innerhalb derselben Organisationseinheit klare Vorteile bietet. Die derzeitige Regelung, bei der Sandra Streib nebst ihrer Zusatzfunktion als stellvertretende Generalstaatsanwältin auch als Abteilungsleiterin sowie fallführende Staatsanwältin tätig ist, hat sich aufgrund der hohen Arbeitsbelastung als kaum praktikabel erwiesen. Aus Sicht der Projektgruppe und der Geschäftsleitung der Staatsanwaltschaft ist das aktuelle Modell nicht mehr zeitgemäss. Die Projektgruppe empfahl daher, die Stellvertretungsfunktion in der Generalstaatsanwaltschaft anzusiedeln und dieser Rolle ein eigenständiges Aufgabenprofil zuzuweisen.
Aufgrund dieser Empfehlung hat der Regierungsrat Fabian Mörtl per 1. Juli 2025 zum neuen stellvertretenden Generalstaatsanwalt gewählt. Fabian Mörtl war bislang bereits als Staatsanwalt mit besonderen Aufgaben sowie als Mediensprecher bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig. Sandra Streib führt ihre Tätigkeit als Oberstaatsanwältin und Leiterin der Staatsanwaltschaft Frauenfeld unverändert weiter.
tg.ch
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