Wahl eines Ersatzmitglieds der Rekurskommission in Anwaltssachen

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Am Mittwoch, 4. Februar 2026, wird der Grosse Rat des Kantons Thurgau die Wahl eines Ersatzmitglieds der Rekurskommission in Anwaltssachen vornehmen. Zwei Kandidierende stellen sich zur Wahl.

Die Wahl ist nötig, weil Christoph Spahr, Ersatzmitglied der Rekurskommission in Anwaltssachen, per 31. März 2026 zurücktritt. Für das zu besetzende Amt kandidieren Fatih Aslantas (GLP) und Martina Wüthrich (parteilos, vorgeschlagen durch die SVP).

Die Rekurskommission in Anwaltssachen beaufsichtigt die Geschäftsführung der Anwaltskommission und beurteilt kantonal letztinstanzlich Rechtsmittel gegen Entscheide der Anwaltskommission.

Die Wahl wurde gemäss Geschäftsordnung des Grossen Rates durch die Fraktionspräsidienkonferenz vorbereitet. Ihr gehören die Präsidien der Fraktionen sowie das Präsidium und das Vizepräsidium des Grossen Rates an.

tg.ch

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