Die Thur bei Weinfelden mit Ganggelisteg – Archivbild WYFELDER – lokal informiert
In den vergangenen Wochen hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft. Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten, ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt am Freitag, 27. Juni 2025, in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Die Waldbrandgefahr wurde für den Kanton Thurgau per sofort auf die Gefahrenstufe 3 angehoben.
Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau Trockenheit. Das Ausbleiben ergiebiger Niederschläge hat dazu geführt, dass die Wasserführung der Bäche und Flüsse sowie die Quellschüttungen zurückgegangen sind und die Pegelstände der Fliessgewässer und Seen sich auf einem sehr tiefen Niveau befinden. Aufgrund der tiefen Wasserstände erlässt das Departement für Bau und Umwelt ein Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienende Kanäle. Das Verbot gilt ab Freitag, 27. Juni 2025, mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Thurgau.
Vom Verbot ausgenommen sind Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, die noch über genügend Wasserreserven verfügen. Dies sind zurzeit der Bodensee (Ober- und Untersee sowie Seerhein), der Rhein, der Hüttwilersee und der Nussbaumersee. Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf weiteres zugelassen werden. Vom Verbot ausgenommen sind auch die Bewilligungen für die Wasserkraftnutzung, für die Wärmenutzung und zur Speisung von Weihern. Das Verbot betrifft somit rund 13 Prozent der Wassermenge, die der Landwirtschaft bei Trockenheit pro Jahr zur Verfügung gestellt wird.
Ausnahmen von diesem Verbot können auf Gesuch hin vom Amt für Umwelt in Absprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung gewährt werden, sofern der Wasserstand des betroffenen Gewässers dies erlaubt. Die Gewässer Thur (ohne Binnenkanäle), Sitter, Salmsacher Aach und Murg-Unterlauf (flussabwärts ab der Einmündung Lützelmurg und Lauche in Matzingen) können bei ausreichenden Niederschlägen oder genügend hohen Abflüssen während des Entnahmeverbots kurzfristig für Entnahmen freigegeben werden. Entsprechende befristete Ausnahmen vom vorliegenden Wasserentnahmeverbot bewilligt das Amt für Umwelt in Absprache mit der Jagd- und Fischereiverwaltung.
Auf der Webseite des Amtes für Umwelt (https://umwelt.tg.ch/gewaesserqualitaet-und-nutzung/wassernutzungen/trockenheit.html/12567) wird verbindlich angegeben, ob und in welchem Zeitraum die oben genannten Gewässer für konzessionierte Wasserentnahmen freigegeben oder verboten sind.
Waldbrandgefahr im Kanton auf Stufe 3 erhöht
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit wird die Waldbrandgefahr im Kanton Thurgau ab sofort als erheblich (Stufe 3) eingestuft. Beim Umgang mit Feuer im Wald und am Waldrand ist grösste Vorsicht geboten. Feuer sollen nur noch an befestigten Feuerstellen entfacht werden.
Der anhaltende Wind in den vergangenen Wochen hat die Böden zusätzlich ausgetrocknet. In Kombination mit dem sonnigen Wetter führt dies zu einer grossen Trockenheit. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers kann ausreichen, um einen Brand zu entfachen. In der aktuellen Situation ist daher höchste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Für den Wald und dessen Umgebung gilt dringend folgende Empfehlung:
- Raucherwaren und Zündhölzer sollten keinesfalls ungelöscht weggeworfen werden.
- Grillfeuer sollen ausschliesslich in offiziellen, befestigten Feuerstellen entfacht werden.
- Bei starkem Wind ist vollständig auf das Feuern im Wald und am Waldrand zu verzichten.
- Grillfeuer sollen immer beaufsichtigt werden. Funkenflug ist umgehend zu löschen.
- Feuerstellen sind vor dem Verlassen vollständig zu löschen.
Eine nachhaltige Entspannung der Situation ist erst durch eine intensive Regenphase von mindestens zwei Tagen zu erwarten.
tg.ch