Regierungsrat Urs Martin und Nathanael Huwiler, Generalsekretär des Departementes für Finanzen und Soziales, legen an einer Medienkonferenz dar, weshalb der Thurgauer Regierungsrat die Individualbesteuerung in der vorliegenden Form ablehnt.
Nachdem der Kanton Thurgau sowie neun weitere Kantone das Kantonsreferendum gegen die Individualbesteuerung ergriffen haben, findet am 8. März 2026 eine eidgenössische Volksabstimmung über die Einführung der Individualbesteuerung statt. Deren Annahme käme einem komplexen Totalumbau des Steuersystems gleich. Die Folge: Bürokratie und massive Mehrkosten. Deshalb spricht sich der Thurgauer Regierungsrat gegen die Vorlage aus.
Der Thurgauer Regierungsrat begrüsst zwar das Ziel, die Heiratsstrafe auch auf Bundesebene abzuschaffen, allerdings soll die Abschaffung auf Stufe Bund unbürokratisch erfolgen und ohne negative Konsequenzen für die Kantone. Das neue System der Individualbesteuerung, über das am 8. März 2026 abgestimmt wird, würde einen Totalumbau der 26 kantonalen Steuersysteme erfordern, was immense Kosten verursachen würde, ohne einen Nutzen zu stiften. Hinzu kämen Steuerausfälle für Bund und Kantone. Die Kantone haben die Heiratsstrafe bereits vor Jahren mit unterschiedlichen Instrumenten wie dem Splittingverfahren oder Doppeltarifen fast vollständig eliminiert. Der Bund sollte aus Sicht des Regierungsrates auf diese kantonal erprobten und etablierten Steuersysteme zurückgreifen, statt ein eigenes, kompliziertes, neues System zu installieren, dessen Auswirkungen ungewiss sind.
Die Lösung des Bundes überzeugt den Regierungsrat aber vor allem inhaltlich nicht. Das vorgeschlagene System würde die heute beim Bund noch bestehende Heiratsstrafe für Doppelverdiener-Ehepaare durch eine Schlechterstellung der Einverdiener-Ehepaare beseitigen. Eine Ungerechtigkeit würde abgeschafft, indem eine neue eingeführt würde, und dies nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Kantons- und Gemeindeebene. Das ist aus Sicht des Regierungsrates unverständlich, weil mit dem auf Kantonsebene erprobten Splittingverfahren eine für alle Ehepaare vollumfänglich gerechte Lösung zur Verfügung steht.
Systemumbau hätte erhebliche finanzielle Folgen
Für den Regierungsrat sprechen auch finanzielle Gründe gegen die Vorlage: Ein Systemumbau hätte für den Kanton Thurgau und die Politischen Gemeinden erhebliche finanzielle Auswirkungen. Allein die Systemumstellung hätte direkte IT- und Personalkosten in zweistelliger Millionenhöhe zur Folge. Die indirekten Kosten für die erforderlichen Gesetzgebungsprojekte sowie die Umschulung hunderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämen hinzu. „Wiederkehrend müssten sowohl beim Kanton als auch bei den Politischen Gemeinden aufgrund der zusätzlichen rund 65’000 Steuerdossiers rund 30 Personen eingestellt werden, was jährlich wiederkehrende Kosten von rund fünf Millionen Franken zur Folge hätte“, sagte Regierungsrat Urs Martin, Chef des Departementes für Finanzen und Soziales, im Rahmen einer Medienkonferenz. Stattdessen plädiert der Thurgauer Regierungsrat für die Übernahme des Thurgauer Steuermodells durch den Bund. „Es ist zu 100 Prozent gerecht“, sagte Martin. Ausserdem sei es schon in der Mehrheit der Kantone im Einsatz, wodurch die Einführung auf Bundesebene einfach und kostengünstig wäre.
Konsequenzen auch für andere Rechtsgebiete
Da der Bundesgesetzgeber lediglich das Steuerrecht anpassen möchte, die Konsequenzen für andere Rechtsgebiete aber nicht bedacht hat, würde die Individualbesteuerung ohne weitere Gesetzesrevisionen zu massiven Mehrkosten in sämtlichen Bereichen führen, in denen das steuerbare Einkommen als Bemessung herangezogen wird. Nebst der Sozialhilfe sind dies etwa die Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen, aber auch Ansprüche auf KITA-Verbilligungen, Musikschultarife oder Stipendien. „Der Bundesgesetzgeber öffnet mit dieser Steuervorlage ein Fass, das in diesen Bereichen weitere Milliardenkosten nach sich ziehen dürfte“, hielt Finanzdirektor Urs Martin fest.
Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) stellt sich gegen die Vorlage und hatte den Kantonen empfohlen, das Kantonsreferendum zu ergreifen. Dies haben der Kanton Thurgau sowie neun andere Kantone getan, was zur Folge hat, dass am 8. März 2026 die Schweizer Stimmberechtigten über die Vorlage entscheiden.
tg.ch















