Aktuell werden im Kanton Thurgau erneut etliche Personen von Telefonbetrügern kontaktiert. Die Kantonspolizei Thurgau bittet um Vorsicht.
Derzeit gehen bei der Kantonspolizei Thurgau zahlreiche Meldungen ein über Anrufe von Unbekannten, die sich als Polizisten ausgeben. Diese geben beispielsweise an, dass in der Umgebung ein Raub stattgefunden habe und die Kontaktdaten der Angerufenen beim Opfer gefunden worden seien.
Die Kriminellen wollen Informationen über Bankkonten und Wertsachen einholen und die Angerufenen mit massivem Druck in Angst und Schrecken versetzen. Wenn die Opfer auf die Geschichte eingehen, wird ihnen vorgeschlagen, Geld und Wertsachen zur sicheren Aufbewahrung der Polizei zu übergeben. Dafür wird eine Person zur Abholung an die Haustür geschickt oder abgemacht, das Deliktsgut an einem vereinbarten Ort zu deponieren.
Andere Betrüger geben sich als Mitarbeiter einer Banken-Revisionsstelle aus und verlangen die Mitarbeit bei angeblichen Betrugsermittlungen. Die Geschädigten müssen dann Bargeld von der Bank beziehen und das angebliche Falschgeld einem Ermittler übergeben. Auch die „Swiss Police“-Bandansagen in englischer Sprache sind nach wie vor präsent.
Verhaltensempfehlungen der Kantonspolizei Thurgau:
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen. Echte Polizistinnen und Polizisten oder andere Ermittlungsbehörden verlangen niemals die Übergabe von Geld oder Wertsachen.
- Überprüfen Sie, ob es sich um einen echten Polizisten handelt. Wie?
- Beenden Sie das Gespräch (Hörer auflegen!)
- Rufen Sie die Notrufnummer 117 an und fragen sie nach, ob der Anruf tatsächlich von der echten Polizei gekommen ist.
- Bei angeblichen Bankangestellten hilft ein Kontrollanruf bei Ihrer Hausbank.
- Lassen Sie sich nicht durch Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.
- Im Telefonbuch (auch online) ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung (beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“) möglich wäre oder lassen Sie den Eintrag ganz löschen.
- Machen Sie ältere Personen in der Verwandtschaft oder in ihrem Bekanntenkreis auf diese Betrugsmasche aufmerksam.
Mehr Präventionstipps und Infos gibt es auch auf der Webseite www.telefonbetrug.ch der Kantonspolizei Zürich.
kapo.tg.ch
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