Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (TG ELV) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Dabei geht es insbesondere darum, die Maximalvergütung für Kosten für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen bei Ergänzungsleistungsbezügerinnen und Ergänzungsleistungsbezügern anzuheben.
Gemäss der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vergütet der Kanton Thurgau Kosten für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen, sofern die Notwendigkeit der Beanspruchung im Einzelfall ärztlich bescheinigt ist. Die Vergütung umfasst aktuell höchstens Fr. 25 pro Stunde und Haushalt.
Der Regierungsrat liess die tatsächlichen Tarife prüfen und erachtet eine Erhöhung der Höchstvergütung für angebracht. Er schlägt vor, die Maximalvergütung für Hilfe und Betreuung im Haushalt durch anerkannte ambulante Organisationen von Fr. 25 pro Stunde und Haushalt ab 1. Januar 2026 auf Fr. 35 pro Stunde und Haushalt anzuheben. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausgaben der Jahre 2019 bis 2023 ist mit einer ungefähren jährlichen Mehrbelastung von Fr. 140’000 beim Kanton zu rechnen.
Im Zuge der vorliegenden Teilrevision sind punktuell formelle Änderungen weiterer Paragrafen enthalten. Der Regierungsrat hat die Vorlage in eine externe Vernehmlassung gegeben, diese dauert bis am 3. Oktober 2025. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-tg-elv
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