Letzte Möglichkeit zur Prämienverbilligung
Der Anspruch auf die Prämienverbilligung für das Jahr 2024 verfällt von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2024. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben und trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, melden sich bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2024 ihren Wohnsitz hatten. Ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, sofern die provisorische einfache […]
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