10 Jahre Kinder- und Erwachsenenschutzrecht
Vor zehn Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als wichtige Neuerung schuf der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag und stärkte damit unter anderem das Selbstbestimmungsrecht. Vorbei waren die Zeiten, in denen ein staatlich bestimmter Vormund automatisch die Betreuung übernahm. Mehr dazu lesen. Quelle: Facebook Pro Senectute
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