Frisch revidiert: Die Geschäftsordnung des Stadtrats (Bild: Stadt Weinfelden)
Der Stadtrat hat die «Geschäftsordnung Stadtrat» in den vergangenen Wochen revidiert. Das 16-jährige Dokument ist mit primär formellen Anpassungen aus der bereits heute gelebten Praxis modifiziert worden.
Die Geschäftsordnung des Stadtrats ist ein Basisdokument, das die Organisation, den formellen Prozess bei der Abwicklung von Geschäften, den Sitzungsablauf und die Rolle der Stadtkanzlei und der Ämter regelt. Die bisherige Version stammt aus dem Jahr 2008. Die durch die Digitalisierung herbeigeführten Veränderungen in der Zusammenarbeit wurden darin nicht berücksichtigt. Stadtrats-Sitzungen beispielsweise finden seit längerem papierlos statt – solche Veränderungen wurden nun auch in der Geschäftsordnung verankert. Weitere Anpassungen sind auf die Coronapandemie zurückzuführen. Konkret wurde die Zusammenarbeit im Stadtrat aufgrund behördlicher Entscheide (z. B. Anordnung einer Quarantäne) präzisiert – Stadträte haben neu die Möglichkeit, sich in solchen Ausnahmesituationen per Videokonferenz an die Sitzung zuzuschalten.
Zudem wurden die Kompetenzen der Geschäftsleitung verschriftlicht, was auch eine Übernahme aus der gängigen Praxis bedeutet. Weitere Anpassungen beziehen sich auf Formalitäten wie veraltete oder unpräzise Begrifflichkeiten, die entsprechend neu formuliert wurden.
Hier geht es zur revidierten Geschäftsordnung des Stadtrats.
Stadt Weinfelden