Der Stadtrat hat entschieden, den 1. Wahlgang der Ersatzwahl eines Mitglieds des Stadtrates auf den 15. Mai 2022 zu legen. Ein allenfalls notwendiger 2. Wahlgang erfolgt am 19. Juni 2022. Die Ersatzwahl wird notwendig, weil Stadtrat Thomas Bornhauser seinen Rücktritt auf Ende Juni 2022 bekannt gegeben hat.
Am 8. Februar 2022 hat Stadtrat Thomas Bornhauser seinen Rücktritt per 30. Juni 2010 erklärt. Der Stadtrat hat die Termine für die Ersatzwahl wie folgt festgelegt:
1. Wahlgang: Sonntag, 15. Mai 2022 (Eidgenössischer Abstimmungstermin)
2. Wahlgang: Sonntag, 19. Juni 2022 (separater Termin)
Der Name eines Kandidaten oder einer Kandidatin, der oder die für das obengenannte Amt auf die amtliche, dem Stimmmaterial beizulegende Namensliste aufgenommen werden soll, sind dem Sekretär des Wahlbüros, Stadtschreiber Reto Marty, Frauenfelderstrasse 8, 8570 Weinfelden, bis spätestens Montag, 21. März 2022, 17.00 Uhr (= 55. Tag vor der Wahl) zu melden.
Die vorgeschlagenen Personen sind mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit Parteibezeichnung zu bezeichnen. Weitere Hinweise sind nicht zulässig.
Der Vorschlag ist von mindestens zehn im Wahlkreis (in diesem Fall: Politische Gemeinde Weinfelden) wohnhaften Stimmberechtigten zu unterzeichnen und von der vorgeschlagenen Person mit ihrer Unterschrift zu bestätigen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden unabhängig vom zeitlichen Eingang in alphabetischer Reihe aufgeführt. Die Namensliste enthält zusätzlich den Hinweis, dass auch andere, nicht aufgeführte Personen wählbar sind.
Für Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei.