Stadtrat beschliesst weitere Anpassungen im Energiefonds

Nach wie vor übersteigt die Nachfrage nach Beiträgen aus dem Energiefonds der Stadt Weinfelden die zur Verfügung stehende Summe. Daher hat der Stadtrat weitere Anpassungen auf das neue Jahr beschlossen. Die zur Verfügung gestellten Mittel des Energiefonds von 150’000 Franken pro Jahr werden nach wie vor mehr als ausgeschöpft. Die hohe Anzahl an Gesuchen führt zu Wartezeiten bei der Auszahlung von aktuell über einem Jahr. Deshalb wurde das Reglement des Energiefonds bereits vor einem Jahr angepasst. Dies zeigte auch eine gewisse Wirkung, denn die Anzahl der Gesuche ist leicht gesunken. Um den Fonds aus der Schieflage zu holen, sind jedoch weitere Massnahmen notwendig. Der Stadtrat hat diese nun auf Vorarbeit und Empfehlung der Energiekommission beschlossen.

Änderungen in der Übersicht
Folgende Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft:

  • Senkung des Beitragsmaximums auf 15’000 Franken (vorher 20’000 Franken) und Senkung des Prozentsatzes auf 20 % (vorher 25 %) bei folgenden Förderungen:
    • Wärmenetzanschluss
    • Gebäudehüllensanierung
    • Gesamtsanierung nach Minergie
    • Gebäudemdernisierung nach GEAK-Effizienzklassen

Fonds wird einmalig aufgestockt
Ausserdem wurde eine einmalige Erhöhung der Äufnung des Fonds um 100’000 Franken im Budget 2025 beschlossen und vom Stadtparlament genehmigt. Damit können die Beträge auf der Warteliste zu Jahresbeginn ausbezahlt werden. Mittels dieser Massnahmen soll die politische Zielgrösse von 150’000 Beitrags-Franken pro Jahr mittelfristig wieder erreicht werden. Stadtrat Martin Brenner, verantwortlich für das Ressort Hochbau, ordnet die Anpassungen des Energiefonds ein: «Der Energiefonds ist nach wie vor sehr nachgefragt, was erfreulich ist. Jetzt müssen wir schauen, dass wir den finanziellen Rahmen des Fonds einhalten können. Das soll uns durch die neuen Anpassungen des Reglements gelingen.»

Idee des Energiefonds
Der Energiefonds der Stadt Weinfelden verfolgt das Ziel, die Energiewende in der Bevölkerung voranzutreiben. Private und Unternehmen können Anträge um finanzielle Unterstützung stellen, wenn sie Massnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien, der Energieeffizienz oder des Langsamverkehrs planen.

Quelle: weinfelden.ch

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