Stadt überprüft die Wartebereiche an den Bushaltestellen im kommenden Jahr

Diese Haltestelle ist bereits konform mit dem Behindertengleichstellungsgesetz: Maienrain in Weinfelden. (Bild: Stadt Weinfelden
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Aufgrund der Anpassungen im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat die Stadt Weinfelden einen ersten Teil der Bushalte-Kanten normgerecht erhöht. In diesem Zug wurden an verschiedenen Haltestellen, die teils maroden Warte-Häuschen rückgebaut. Neue sind im Finanzplan ab 2026 berücksichtigt.

Die Weiternutzung der alten Wartehäuschen war an vielen Stellen nicht verhältnismässig. Durch das Anheben der Haltekanten hätten die meisten Warte-Häuschen versetzt werden müssen. Da die Häuschen bereits stark in die Jahre gekommen waren, war dies keine Option.

Ein neues Wartehäuschen kostet – je nach Ausstattung – zwischen 50’000 und 70’000 Franken. Aufgrund dieser hohen Kosten wird im Jahr 2025 sorgfältig geprüft, an welchen Haltestellen Wartehäuschen, Sitzmöglichkeiten im Freien oder gar keine Infrastrukturen gebaut werden. «Was gegebenenfalls wo gebaut werden soll, hängt von verschiedenen Faktoren ab», sagt Stadtrat Hans Eschenmoser, verantwortlich für das Ressort Öffentliche Sicherheit. Entscheidend sind neben der Nutzer- und Busfrequentierung vor allem die konkreten baulichen Gegebenheiten und Platzverhältnisse. Abhängig von den Abklärungen wird eine Umsetzung frühestens ab dem Jahr 2026 erfolgen.

Stadt Weinfelden

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