Bäume, Büsche und Hecken, die in öffentlichen Strassen oder Trottoirs ragen, erhöhen die Unfallgefahr und erschweren den Strassenunterhalt. (Bild: Stadt Weinfelden)
Eigentümer von Liegenschaften an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs sind verpflichtet, ihre Pflanzen regelmässig zurückzuschneiden. Gemäss dem Gesetz «Strassen und Wege» müssen «Bäume, Hecken und Sträucher jederzeit so unter Schnitt gehalten werden, dass sie nicht in den Strassenraum hineinragen und die Übersicht auf den Strassen, Wegen und Trottoirs sowie bei Ein- und Ausfahrten nicht beeinträchtigen».
Diese Vorgabe gilt auch im Bereich der Strassenbeleuchtung: Bäume oder Büsche müssen zurückgeschnitten werden, wenn sie die Strassenlampen ganz oder teilweise verdecken.
«Wir sind allen dankbar, die ihren Garten regelmässig prüfen und Pflanzen, die überhängen, zurückschneiden», sagt Werkhof-Leiter Martin Schneeberger. «Das erhöht die Sicherheit für alle, ermöglicht uns zudem eine bessere Strassenreinigung und vereinfacht Schneeräumungen im Winter.»
Stadt Weinfelde