Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt. Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.
Ab nächsten Montag, 6. Dezember 2021 bis mindestens 24. Januar 2022 gelten folgende neue Massnahmen:
- Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen. Im Aussenbereich gilt die Zertifikatspflicht ab 300 Personen.
Ersatzmassnahmen gelten, wo das Maskentragen nicht möglich ist: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben von Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings. - Die Maskenpflicht gilt neu überall, wo die Zertifikatspflicht besteht. Private Treffen im Familien- und Freundeskreis sind davon ausgenommen.
- Es gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Eine Maskenpflicht gilt überall, wo sich mehrere Mitarbeitende im selben Raum (Büro, Werkstatt, etc.) aufhalten.
- Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 auf 24 Stunden beschränkt. PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.
- Die Quarantäne-Liste für die Einreise wird aufgehoben. Ab sofort gilt eine Testpflicht bei der Einreise für alle Länder. FAQ Einreiseregeln.
- Ab 13. Dezember besteht für Firmen, Bars und Clubs die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genese Personen (2G) zu beschränken. Dafür kann auf die Sitz- und Maskenpflicht verzichtet werden.
Bitte beachten Sie dazu auch die Medienmitteilung des Bundesrates zu den verstärkten Massnahmen sowie die entsprechenden FAQ Massnahmen.
Quelle: Medienzentrum Bundeshaus – Facebook und Thurgauer Gewerbeverband