Regierungsrat will keine Wettbewerbsverzerrung beim digitalen Service public

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau beurteilt die Revision der Postverordnung kritisch bis ablehnend. In seiner Vernehmlassungsantwort äussert er in der Umsetzung der Vorlage marktwirtschaftliche und staatsrechtliche Bedenken.

Mit den Anpassungen in der Postverordnung will der Bund der Schweizerischen Post bei der Zustellung mehr Flexibilität gewähren und damit die Grundversorgungserbringung effizienter und kostengünstiger machen. Zudem soll die Grundversorgung um einen digitalen Zustellkanal und dem Zugang zum elektronischen Zahlungsverkehr erweitert werden. Der Regierungsrat beurteilt die vorliegenden Anpassungen kritisch bis ablehnend. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, treffe die Post mit ihrem Ansinnen den Nerv der Zeit. Die Kommunikation zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Behörden dürfte zunehmend elektronisch stattfinden. Dennoch hat der Regierungsrat in Bezug auf die Umsetzung der Vorlage sowohl aus marktwirtschaftlicher als auch aus staatsrechtlicher Sicht Bedenken, die es zu berücksichtigen gelte.

So schreibt er, dass beim digitalen Service public kein Marktversagen vorliege, das einen Staatseingriff rechtfertigen würde. Zudem könnten die geplanten Massnahmen den Wettbewerb verzerren. Die Post hält heute einen dominanten Marktanteil im analogen Briefmarkt und verfügt über ein staatlich geschütztes Monopol bei Briefen unter 50 Gramm. «Diese Machtstellung auch noch auf den digitalen Bereich auszuweiten, erachten wir als problematisch», schreibt der Regierungsrat. Weiter bestehe die Gefahr einer ungerechtfertigten Ausweitung staatlicher Kompetenzen zu Lasten privater Anbieter. Der Regierungsrat steht deshalb der Erweiterung der Grundversorgung um ein hybrides Zustellsystem, mit dem die Beförderung elektronischer Sendungen angeboten werden soll, kritisch gegenüber. 

Ausserdem lehnt der Regierungsrat den Verzicht auf die Frühzustellung der abonnierten Tageszeitung ab, da dies die Attraktivität von bereits geschwächten Tageszeitungen zusätzlich mindern dürfte. Die Frühzustellung sowie die allgemeine Zustellung abonnierter Tageszeitungen dürfte für viele Personen gar ein Grund sein, überhaupt noch eine Tageszeitung zu abonnieren. Diese Form der indirekten Medienförderung sei wichtig, um insbesondere auch nicht digital affinen Personen zu ermöglichen, sich zeitnah mit Nachrichten zu versorgen, schreibt der Regierungsrat. 

Missiv_VL_UVEK_betreffend_Revision_der_Postverordnung_VPG [pdf, 662 KB]

tg.ch

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