22. Juni 2023
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung genehmigt und auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Die beschlossenen Änderungen sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen, zudem soll die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gestärkt werden.
In den vergangenen Jahren sind die Weichen der Energie- und Klimapolitik der Schweiz neu gestellt worden. Die Stichworte lauten: Dekarbonisierung des Energiesystems und damit Substitution fossiler Brenn- und Treibstoffe durch erneuerbare Energien, weitgehende Nutzung der Effizienzpotenziale, Dezentralisierung der Stromerzeugung, Nutzung einheimischer erneuerbarer Ressourcen und damit Reduktion der Importabhängigkeit und Erhöhung der Versorgungssicherheit. Auch für den Kanton Thurgau sind diese Stichworte zentral. Im «Energiekonzept Kanton Thurgau 2020 bis 2030» werden deshalb Ziele und Massnahmen für die laufende Dekade konkretisiert.
In Bezug auf den Zubau bei der Stromproduktion aus erneuerbaren, lokal vorhandenen Ressourcen spielt die Nutzung der Sonnenenergie im Kanton Thurgau eine bedeutende Rolle. Der Kanton steht im schweizerischen Vergleich gut da. Trotzdem muss der Ausbau schneller vorangehen, um die Krisenfestigkeit der Energieversorgung zu stärken. Energie, die im Inland erzeugt wird, muss nicht an den internationalen Märkten zu stark schwankenden Preisen besorgt werden. Ein forcierter Ausbau der Solarstromproduktion im Kanton wird auch durch diverse politische Vorstösse aus dem Grossen Rat gefordert. Aufgrund dieser Vorstösse und der Herausforderungen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit hat der Regierungsrat Bereitschaft signalisiert, zeitnah zu überprüfen, wo im Rahmen der Energiegesetzgebung Anpassungen möglich sind.
Um erste Schritte möglichst rasch umzusetzen, hat der Regierungsrat die Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung angepasst. In einem zweiten Schritt wird er umfassende Anpassungen des Gesetzes über die Energienutzung vorschlagen, der Gesetzesentwurf soll Ende 2023 vorliegen. Die jetzt beschlossenen Änderungen der Verordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen. Hierzu wird insbesondere die Pflicht zur Eigenstromerzeugung bei Neubauten von 10 W/m2 Energiebezugsfläche (EBF) auf 30 W/m2 EBF erhöht. Im Zusammenhang mit der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand (Kanton, Politische Gemeinden, Schulgemeinden sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes) werden die Neubaustandards geprüft, und es wird der Ausstieg aus den fossilen Energien vorbereitet. An einzelnen Bestimmungen werden zudem kleine Anpassungen im Sinne von Präzisierungen und Vereinfachungen vorgenommen.
Im Vollzug führen die vorgesehenen Präzisierungen zudem zu mehr Klarheit für Bauherrinnen und Bauherren, für Planerinnen und Planer sowie für die Behörden.
tg.ch
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