Regierungsrat weist Wahlbeschwerde zur Nationalratswahl ab

wahlunterlagen september 2023 kanton thurgau

Im Nachgang zur Nationalratswahl ist im Kanton Thurgau eine Wahlbeschwerde eingegangen. Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen, da es keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten gibt und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass ein fehlerhaftes Ergebnis ermittelt worden sein könnte. In der Beschwerde sei auch nichts geltend gemacht worden, das darauf hindeuten würde, dass das Resultat der Nationalratswahl durch Unregelmässigkeiten beeinflusst worden sein könnte, schreibt der Regierungsrat in seinem Entscheid.

Am Mittwoch, 25. Oktober 2023, wurde bei der Staatskanzlei eine Wahlbeschwerde zur Nationalratswahl vom 22. Oktober 2023 eingereicht. Der Beschwerdeführer vermutet Unregelmässigkeiten bei der Ergebnisermittlung und beantragt, dass die Ermittlung der Wahlresultate ab den Gemeindeprotokollen von unabhängiger Stelle wiederholt wird. Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen. In seinem Entscheid bestätigt er nochmals, dass es am Sonntagnachmittag, 22. Oktober 2023, einzig zu einer Verzögerung bei der Generierung der detaillierten Gemeindeprotokolle gekommen ist. Die Ergebnisse seien aber korrekt ermittelt worden und im Ergebnisermittlungssystem vorgelegen, die Verzögerung hatte demnach keine Auswirkungen auf das Ergebnis. Sämtliche Protokolle des Kantons und aller Gemeinden standen am Sonntag zur Verfügung, das letzte wurde um 19.57 Uhr auf die Webseite geladen. Sie sind seit diesem Zeitpunkt auf https://wahlen.tg.ch/aktuelle-abstimmung-wahl/nationalratswahl-2023.html/15596 publiziert und können von jeder Person eingesehen werden. Es gibt aus Sicht des Regierungsrats keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten.

Betreffend die fehlerhaften Wahlbroschüren sind dem Regierungsrat 90 Fälle bekannt, stimmberechtigt waren 179’191 Personen. Abklärungen in der Druckerei haben ergeben, dass nicht von einer wesentlich grösseren Zahl an falsch zusammengesetzten Wahlzettelbroschüren (gewisse Listen doppelt, andere fehlend) auszugehen ist. Die Staatskanzlei hat die Öffentlichkeit und die Gemeinden sofort über diesen Fehler informiert. Die betroffenen Stimmberechtigten konnten die fehlerhaften Wahlzettelbroschüren austauschen. Zusätzlich wurden alle Stimmberechtigten mit einem Flyer über den Fehler informiert und aufgefordert, ihre Wahlunterlagen zu prüfen.

Auch die statistischen Angaben zur Parteienstärke haben mit der Ermittlung des Hauptergebnisses nichts zu tun. Sie erfolgen im Nachgang der Wahlen in Form einer separat aufbereiteten Grafik und sind eine Dienstleistung für die Parteien, die Medien und die Öffentlichkeit. Der Fehler entstand, weil in einer Exceldatei ausserhalb des Ergebnisermittlungssystems aufgrund einer Änderung in einem Tabellenblatt eine Summenformel falsch gesetzt war, wodurch eine Zeile nicht in die Berechnungen einbezogen worden ist. Der Fehler ist sofort nach seiner Feststellung korrigiert und kommuniziert worden. 

tg.ch
Foto: David Keller

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