Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Umsetzungsprogramm 5 (2024–2027) zur Neuen Regionalpolitik des Bundes (NRP) verabschiedet und einen Beitrag von 3.871 Millionen Franken bereitgestellt. Derselbe Beitrag kommt vom Bund. Mit diesen Geldern soll die Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen im Kanton gestärkt und deren Wertschöpfung erhöht werden.
Die NRP durchlief bisher vier Förderphasen. Der Kanton Thurgau erarbeitete für jede dieser Phasen ein kantonales Umsetzungsprogramm (UP). Im kantonalen UP legt der Kanton für jeweils vier Jahre seine strategischen Förderschwerpunkte und -inhalte und die zu erreichenden Ziele fest und zeigt auf, wie die Finanzierung der kantonalen Mittel sichergestellt wird. Auf dieser Basis wird für die jeweilige Periode zwischen Bund und Kanton eine Programmvereinbarung abgeschlossen, nachdem der Bund das UP genehmigt hat.
Das UP 5 knüpft an die vorangehenden Programme an und fokussiert weiterhin auf drei Wertschöpfungssysteme, in denen die einzusetzenden Mittel wirken sollen: Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, Tourismus und Regionalmanagement. Auf dieser Basis definiert das UP 5 folgende Handlungsfelder, innerhalb derer durch geeignete Projekte und Massnahmen eine positive Entwicklung unterstützt werden soll: Innovation und technologischer Wandel, nachhaltige Entwicklung, Standort- und Arealentwicklung sowie Stärkung des ländlichen Raums. Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Bund und Kanton, wobei sich der Kanton mindestens im gleichen Umfang beteiligt wie der Bund. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass bedarfsgerechte Projekte realisiert werden. Die total 3.871 Millionen Franken an kantonalen Mitteln für das UP 5 werden dem Arbeitsmarktfonds entnommen, wobei jährlich eine Tranche im Budget eingestellt wird.
tg.ch















