Der Regierungsrat des Kantons Thurgau unterstützt im Grundsatz die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Windenergieanlagen von nationalem Interesse. In seiner Vernehmlassungsantwort beantragt er aber eine formelle Änderung der Zuständigkeit.
Das eidgenössische Parlament hat auf der Grundlage der parlamentarischen Initiative «Dringliches Gesetz zur Beschleunigung von fortgeschrittenen Windparkprojekten und von grossen Vorhaben der Speicherwasserkraft» den neuen Artikel 71c des Energiegesetzes verabschiedet. Dieser neue Artikel sieht die Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Windenergieanlagen von nationalem Interesse mit einem rechtskräftigen Nutzungsplan vor. Bei diesen Anlagen soll der Kanton die Baubewilligung und die damit notwendigerweise zusammenhängenden in der Kompetenz der Kantone liegenden Bewilligungen erteilen.
Nun hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation die dazu gehörende Verordnung in die Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat ist mit der Vorlage im Grundsatz einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort beantragt der Regierungsrat eine Umformulierung. So soll die Kantonsregierung für das neue konzentrierte kantonale Plangenehmigungsverfahren zuständig sein, die Aufgabe aber an eine kantonale Verwaltungsstelle übertragen können. «Dies stellt eine direkte Delegationskompetenz dar und ermöglicht der Kantonsregierung eine Überweisung des Geschäftes an die geeignetste kantonale Behörde – unter Würdigung der kantonalen Organisationsstrukturen», schreibt der Regierungsrat.
tg.ch
Foto: David Keller