Regierungsrat stimmt der Jagdverordnung mit Vorbehalt zu

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel teilweise einverstanden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, seien insbesondere die Schwellenwerte bei Bibern und Wölfen zu tief angesetzt.

Mit der vorgeschlagenen Revision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) will der Bundesrat sämtliche geänderten Bestimmungen des revidierten Jagdgesetzes vom 16. Dezember 2022 umsetzen. Die Vorlage umfasst Eingriffe bei geschützten Arten, insbesondere Wolf, Biber, Steinbock; Massnahmen zum Herdenschutz; Verhütung und Vergütung von Wildschäden; Finanzhilfen und Beratung für die Kantone; Sicherung der Wildtierkorridore; Tierschutz.

Der Regierungsrat stimmt der Revision mit Vorbehalt zu, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Die Vorlage sei komplex und unübersichtlich. Die Stossrichtung für die Regulation von Wölfen und Bibern begrüsst der Regierungsrat im Grundsatz, die Schwellenwerte und Massnahmenvoraussetzungen seien jedoch zu tief angesetzt. Die tiefen Schwellenwerte für Eingriffe bei Wölfen und die tief angesetzten Mindestbestände an Wolfsrudeln bergen aus der Sicht des Regierungsrates das Risiko, dass aus Artenschutzgründen die wissenschaftlichen Empfehlungen der «Wildlife and Society» der Alpenkonvention mit rund 20 Rudeln in guter Verteilung nicht eingehalten werden könnten. Auch bei den Eingriffsmöglichkeiten bei Biberschäden und bei der Gefährdung seien die Voraussetzungen ebenso zu tief angesetzt, was einerseits die Kantone unter grossen Druck setze und andererseits das Risiko berge, dass die Eingriffsmassnahmen zu biberfreien Gebieten führen werden. 

Weiter würde es der Regierungsrat begrüssen, wenn die Verwendung von Schalldämpfern bei der Jagd generell zugelassen würde. Dies sei nicht nur aus Gründen des menschlichen Gesundheitsschutzes, sondern insbesondere auch aus Gründen des Tierschutzes geboten, zumal dadurch die bei der Jagd eingesetzten Hunde vor den negativen Auswirkungen des Mündungsknalls effektiv geschützt werden. Ausserdem beantragt der Regierungsrat, dass für Saatkrähen von der Saat bis zur Ernte keine Schonzeit mehr gilt.

475_2024_Missiv_Teilrevision_der_Verordnung_ueber_die_Jagd_und_den_Schutz_wildlebender_Saueugetiere_und_Voegel.pdf [pdf, 247 KB]

475_2024_Formular_Stellungnahme_.pdf [pdf, 263 KB]

tg.ch
Foto: David Keller

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