Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Peregrina-Stiftung beauftragt, die Kapazitäten für die Unterbringung von Personen des Asylbereichs um 240 Plätze zu erweitern. Der Regierungsrat hat für diesen Kapazitätsausbau und kurzfristig bereits realisierte Unterbringungen Mehrkosten von 7.9 Millionen Franken als gebundene Ausgabe genehmigt. Nebst Menschen aus der Ukraine kommen derzeit viele ordentliche Flüchtlinge in die Schweiz.
Die Öffentlichkeit nimmt bislang vorwiegend die ukrainischen Geflüchteten wahr, in dieser Hinsicht war die Situation zuletzt jedoch konstant. Durch die verstärkte Verteilung von Asylsuchenden aus Ländern wie Afghanistan und Syrien durch den Bund in die Kantone sind diese herausgefordert, die Kapazitäten für die Unterbringung der ordentlichen Flüchtlinge sicherzustellen. Für das Jahr 2023 hat der Bund seine Prognosen laufend nach oben korrigiert und rechnet Stand Ende Januar 2023 als wahrscheinlichstes Szenario mit 27’000 (+/-3000) Asylgesuchen. Der Kanton Thurgau hat davon rund 900 Personen aufzunehmen.
Die Belegung der kantonalen Durchgangsheime ist in den vergangenen eineinhalb Jahren stark gestiegen. Waren Ende 2021 in den Thurgauer Durchgangsheimen 265 Personen registriert, erhöhte sich diese Zahl bis Mitte März 2023 auf 495. Die Peregrina-Stiftung hat einen ordentlichen Leistungsauftrag zum Betrieb von 352 Plätzen im Bereich Durchgangsheime, unbegleitete minderjährige Asylsuchende und Nothilfeunterkünfte. Diese mussten aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen im ersten Quartal 2023 bereits kurzfristig um 98 auf 450 Plätze aufgestockt werden. Die Kapazitäten der Peregrina-Stiftung sind damit voll ausgelastet. Bis Ende Jahr sind weitere 200 bis 300 Plätze aufzubauen. Deshalb sollen die ordentlichen Kapazitäten der Peregrina-Stiftung von 450 um 240 Plätze auf 690 Plätze erhöht werden. Damit wäre sie im Idealfall in der Lage, die Erstunterbringung mit den ordentlichen Kapazitäten und gegebenenfalls Ad-hoc-Lösungen sicherzustellen.
Sollte die Peregrina-Stiftung nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen können, müssen Personen mit laufenden Asylverfahren den Gemeinden frühzeitig zugewiesen werden. Als letzte Option würde die Unterbringung von Personen des Asylbereichs bezirksweise in Schutzanlagen à 80 Plätze erfolgen.
Weiter soll die temporäre Asylunterkunft (TAU) in Frauenfeld mit einer Kapazität von 50 Personen aufgrund der unsicheren Lage und des hohen Bedarfs an Plätzen bis Ende 2023 betrieben werden.
Für die zusätzlichen 98 Plätze in den Durchgangsheimen und den Aufbau weiterer 240 Plätze durch die Peregrina-Stiftung hat der Regierungsrat einen Betrag von 6.5 Millionen Franken genehmigt. Die Mehrkosten zum Weiterbetrieb der temporären Asylunterkünfte bis Ende 2023 betragen 1.4 Millionen Franken. Auch diesen Betrag hat der Regierungsrat genehmigt. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Aufgabe und mangels Handlungsspielraums des Regierungsrates handelt es sich um gebundene Ausgaben.
tg.ch
Symbolbild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay