Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege genehmigt und per 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Die Verordnung enthält die notwendigen Anpassungen, um einen reibungslosen Vollzug des Gesetzes über Strassen und Wege gewährleisten zu können.
Am 15. Februar 2023 hat der Grosse Rat die Teilrevision des Gesetzes über Strassen und Wege verabschiedet, die Referendumsfrist lief unbenützt ab. Mit dieser Teilrevision wurden einzelne Bestimmungen des Gesetzes an die heutigen Gegebenheiten und an die Erfahrungen aus dem Vollzug angepasst. Zudem wurde eine mittlerweile 30-jährige Pendenz, nämlich die Festlegung des Netzes der Kantonsstrassen, erledigt.
Weiterhin pendent ist ein umfassender Beschluss zum Netz der Kantonswege, der neu in die Kompetenz des Regierungsrats fällt. In Anbetracht des umfangreichen Wegnetzes und diverser Verflechtungen sind hier verschiedene Grundlagenarbeiten erforderlich, die aus Ressourcengründen erst Mitte 2022 gestartet werden konnten. Des Weiteren ist am 1. Januar 2023 das Bundesgesetz über Velowege in Kraft getreten. Es enthält diverse Planungs- und Realisierungsaufträge an die Kantone. Als ersten Umsetzungsschritt zum Veloweggesetz hat der Regierungsrat den Projektauftrag «Mountainbike-Konzept Thurgau» erteilt. Die Projektarbeiten laufen. Die Umsetzung des Veloweggesetzes hat mehrheitlich auf Gesetzesstufe zu erfolgen. Mit der dafür erforderlichen Anpassung des Gesetzes über Strassen und Wege wird jedoch zugewartet, bis die Ergebnisse der laufenden Grundlagen- und Projektarbeiten vorliegen.
Die nun vom Regierungsrat genehmigte Revision der Verordnung zum Gesetz über Strassen und Wege enthält die notwendigen Anpassungen, um einen reibungslosen Vollzug des Gesetzes über Strassen und Wege gewährleisten zu können. Bewährtes wird soweit möglich übernommen. Soweit zulässig und zweckmässig, werden auch einzelne Vorgaben des Veloweggesetzes umgesetzt.
tg.ch
Foto: David Keller