Regierungsrat lehnt revidiertes Gesetz über den Natur- und Heimatschutz ab

Regierungsrat lehnt revidiertes Gesetz über den Natur- und Heimatschutz ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lehnt die geplante Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz ab. Mit der Vorlage sollen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m² innerhalb der Bauzone vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen werden.

Im Rahmen der parlamentarischen Initiative «Kein David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz angenommen. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass das Verbandsbeschwerderecht gegen Wohnbauten mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m² innerhalb der Bauzone nicht mehr bestehen soll – mit Ausnahme von Wohnbauten in bedeutenden Ortsbildern, in unmittelbarer Nähe von geschichtlichen Stätten oder von Kulturdenkmälern sowie innerhalb von Biotopen von nationaler, kantonaler oder lokaler Bedeutung oder innerhalb des Gewässerraums.

Der Regierungsrat lehnt die geplante Gesetzesänderung ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Kommission schreibt. Die meisten Einsprachen bei Bauvorhaben würden durch Privatpersonen eingereicht. Zur Beschwerde berechtigte Organisationen machten von ihrem Recht nur Gebrauch, wenn die Gefahr bestehe, dass Gemeindebehörden die gesetzlichen Vorschriften nicht sachgerecht anwenden und Ortsbilder oder wertvolle Bauten dadurch in Mitleidenschaft gezogen würden, schreibt der Regierungsrat. In solchen Fällen werde gerichtlich beurteilt, ob ein Vorhaben gesetzeskonform sei.

Zudem sei es nicht sachgerecht, das Verbandsbeschwerderecht über die Grösse einer Geschossfläche einzuschränken. Einzelbauten verfügten in der Regel über weniger als 400 m² Geschossfläche und wären als Wohnbauten somit fast systematisch vom Verbandsbeschwerderecht ausgenommen. «Die Grenze von 400 m² ist deshalb als kritisch einzustufen», schreibt der Regierungsrat. Für den Fall der Umsetzung der parlamentarischen Initiative unterstützt er deshalb den Minderheitsantrag, die Grenze bei einer Geschossfläche von weniger als 250 m² innerhalb der Bauzone festzulegen.

tg.ch
Foto: David Keller

Beitrag teilen.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dein Beitrag auf WYFELDER
Hast du eine Nachricht für den Wyfelder? Einen Hinweis auf ein Ereignis? Oder möchtest du uns einfach eine Anregung senden? Nutze dieses Formular oder sende eine E-Mail an news@wyfelder.ch.

Nach oben scrollen
Chat öffnen
Scan the code
Hallo! Hast du etwas entdeckt, das für Weinfelden und die Region interessant sein könnte? Oder möchtest du auf unserer Seite Werbung schalten? Nimm hier einfach Kontakt mit WYFELDER auf!