Regierungsrat gründet den «Förderverein Projekte für den Thurgau»

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das weitere Vorgehen zur Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der Thurgauer Kantonalbank beschlossen. Zu diesem Zweck wurde der „Förderverein Projekte für den Thurgau“ gegründet, weitere Schritte werden zeitnah eingeleitet.

Im Jahr 2014 ist die Thurgauer Kantonalbank (TKB) mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) im Umfang von zehn Prozent des Grundkapitals an der Schweizer Börse kotiert worden. Aufgrund einer Überzeichnung resultierte aus dem Börsengang 2014 ein Agio von 127.2 Millionen Franken. Dieser wurde dem Kanton Thurgau als Eigentümer der TKB als Eigenkapital gutgeschrieben. Mit dem „Bericht über strategische Investitionen der Partizipationserlöse“ hat der Regierungsrat aufgezeigt, wie dieses Eigenkapital genutzt werden soll. Mit der Ausschreibung eines Ideenwettbewerbs wurde eine strukturierte Diskussion lanciert. Der Ideenwettbewerb fand grossen Anklang. Eine vom Regierungsrat eingesetzte verwaltungsinterne Projektgruppe wertete die Ideen anhand der Ausschreibungskriterien aus.

In der Folge bildete der Grosse Rat eine breit abgestützte vorberatende Spezialkommission, welche die Ergebnisse der Ideenauswertung und das Gesamtkonzept zur Umsetzung beriet. Die Kommission empfahl die Bildung eines Trägervereins unter Führung des Regierungsrates als Gesellschaftsform für die Organisation der Umsetzung. Gestützt auf den Kommissionsbericht und die Debatte vom 17. August 2022 im Grossen Rat hat der Regierungsrat die Botschaft zum Kreditbegehren über 127.2 Mio. Franken betreffend die Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen an den Grossen Rat verabschiedet. Sowohl der Bericht der vorberatenden Kommission als auch die Voten während der Diskussion im Plenum unterstützten die in der Botschaft beschriebene Umsetzung, gleichwohl war die Umsetzung nicht Gegenstand des Beschlusses. Dieser umfasste den Projektkorb mit insgesamt 7 Grossprojekten und 13 Kleinprojekten. Der Grosse Rat stimmte diesem Beschluss mit 113:7 Stimmen zu. Am 18. Juni 2023 haben auch die Thurgauer Stimmberechtigten die Vorlage mit 72.3 % Ja-Stimmen und 27.7 % Nein-Stimmen angenommen.

Im Nachgang zur positiven Volksabstimmung hat der Regierungsrat die Umsetzung gemäss Botschaft in die Wege geleitet. Demnach umfasst die Organisation einen Steuerungsausschuss und einen Trägerverein. Der Steuerungsausschuss nimmt die politische Verantwortung wahr und besteht aus dem Regierungsrat. Weiter hat er die Gründung des „Fördervereins Projekte für den Thurgau“ beschlossen. Alle weiteren Schritte (Rekrutierung Geschäftsführer oder Geschäftsführerin, Aufbau Geschäftsstelle, Ausarbeiten Fördervereinbarungen, Vereinbarung der Mittelalimentierung durch die TKB etc.) obliegen dem Trägerverein. Mitglieder und Vorstand des Vereins sind gemäss Botschaft ebenfalls die Mitglieder des Regierungsrates. Dies hat den Vorteil, dass der Regierungsrat auch in seiner Funktion als Steuerungsausschuss nahe bei der Geschäftsstelle und damit nahe an der Umsetzung ist. Der Trägerverein wird die Geschäftsstelle zeitnah ausschreiben.

tg.ch
Foto: David Keller

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