Regierungsrat genehmigt Vierjahresstrategie für die Agglomerationsprogramme 5. Generation

Regierungsrat genehmigt Vierjahresstrategie für die Agglomerationsprogramme 5. Generation
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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Vierjahresstrategie für die Agglomerationsprogramme der 5. Generation genehmigt. Die Agglomerationsstrategie des Kantons Thurgau setzt den Rahmen, damit der Kanton seine Aufgaben im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Umsetzung der Agglomerationsprogramme wahrnehmen kann. Sie bildet damit auch die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Agglomerationen. Die Vierjahresstrategie folgt den darin aufgeführten Zielen und Grundsätzen.

Gemäss der vom Regierungsrat am 28. Juni 2016 verabschiedeten Agglomerationsstrategie Kanton Thurgau hat der Kanton alle vier Jahre, jeweils zu Beginn der Erarbeitungsphase einer neuen Generation Agglomerationsprogramme (AP), seine Ziele und Schwerpunkte für die kommende Generation in einer Vierjahresstrategie festzulegen. In der Ausgangslage wird die Vierjahresstrategie zur 4. Generation gewürdigt und die Prüfungsergebnisse der drei Agglomerationen mit Thurgauer Beteiligung, die ein Agglomerationsprogramm 4. Generation (AP4) beim Bund eingereicht haben, werden dargestellt. Der Bund hat nach der erfolgreichen Prüfung der drei Agglomerationsprogramme Schaffhausen, St. Gallen-Bodensee und Wil eine Mitfinanzierung in Aussicht gestellt, jedoch bei den Massnahmen des AP2 genügende und ungenügende Umsetzungsstände festgestellt. Die Umsetzungsbeurteilung wird auch künftig ein wesentlicher Bestandteil bei der Festlegung des Beitragssatzes sein. Die Agglomerationen haben zusammen mit den verantwortlichen federführenden Gemeinden und Kantonen für die vereinbarungskonforme Umsetzung der Massnahmen zu sorgen, um Kürzungen des Beitragssatzes zu vermeiden. 

tg.ch
Bild: WYFELDER – lokal informiert.

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