Die Thur – Foto aus dem Film «De Thur no» von Daniel Felix
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Projektauftrag «Strategische Planung zur Revitalisierung der Fliessgewässer 2027−2046» und dafür ein Kostendach von 425’000 Franken genehmigt.
Zum Zeitpunkt der Revision des Gewässerschutzgesetzes 2011 waren rund 15’000 Fliessgewässer in der Schweiz in einem schlechten ökologischen Zustand. Ein Viertel dieser Fliessgewässer soll revitalisiert werden. Dies ist eine Aufgabe von mehreren Generationen, es wird mit einer Umsetzungsdauer von rund 80 Jahren gerechnet. Revitalisierungen sollen dazu beitragen, dass sich verbaute Gewässerabschnitte wieder zu einem naturnahen Lebensraum entwickeln können. Um das im Kanton Thurgau anzugehen, hat der Regierungsrat den Projektauftrag «Strategische Planung zur Revitalisierung der Fliessgewässer 2027−2046» genehmigt. Bis Ende 2026 muss die strategische Planung zur Revitalisierung der Fliessgewässer verabschiedet werden. Im Vorfeld ist diese dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) bis Ende 2025 als Entwurf zur Stellungnahme einzureichen. Ohne eine vom Bafu akzeptierte Planung werden Revitalisierungsprojekte an Fliessgewässern ab 2027 nicht mehr subventioniert. Für die strategische Planung zur Revitalisierung der Fliessgewässer sind rund 425’000 Franken erforderlich.
Im Rahmen der strategischen Revitalisierungsplanung werden diejenigen Fliessgewässerabschnitte im beeinträchtigten Zustand identifiziert, an denen mit Revitalisierungsmassnahmen ein grosser Nutzen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand erzielt werden kann. Die Planung definiert die Massnahmentypen und legt die Fristen zur Umsetzung der Massnahmen über eine Dauer von 20 Jahren fest. Die strategische Revitalisierungsplanung bildet die Grundlage für die Programmvereinbarungen mit dem Bafu.
tg.ch