Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Leistungsvereinbarung betreffend Mitfinanzierung des kantonalen ärztlichen Notfalldienstes 2024 – 2028 genehmigt. Die neue Leistungsvereinbarung wurde notwendig, damit die im Mai 2023 beschlossenen Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung für Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie den neuen Amtsarztdienst plus (AAD+) berücksichtigt werden können.
Gemäss Gesundheitsgesetz sorgen die kantonalen Standesorganisationen der Ärzte und Ärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie der Apotheker und Apothekerinnen für eine zweckmässige Organisation des Notfalldienstes. Der Regierungsrat kann mit den Standesorganisationen Leistungsvereinbarungen über den Notfalldienst abschliessen. Die geltende Leistungsvereinbarung zwischen der Ärztegesellschaft des Kantons Thurgau und dem Kanton Thurgau berücksichtigte die im Mai 2023 beschlossenen Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung für Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie den neuen Amtsarztdienst plus (AAD+) noch nicht. Deshalb wurde eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet, die das geltende und das in Revision befindliche Gesundheitsgesetz berücksichtigt sowie den Beschluss vom Mai 2023 umsetzt.
Da die Leistungsvereinbarung nicht nur den Bereich der Hausarztmedizin, sondern auch jenen der Psychiatrie und der Ophthalmologie umfasst und zudem eine Abgeltung der notfalldienstleistenden Ärztinnen und Ärzte im Sinne des AAD+ möglich sein soll, wird der jährliche Beitrag in der Leistungsvereinbarung von 130’000 Franken auf 190’000 Franken angehoben. Die Leistungsvereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2024.
tg.ch
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