Regierungsrat genehmigt Leistungsvereinbarung Ukraine und zusätzliche Plätze im Asylwesen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Leistungsvereinbarung betreffend die Koordination, Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen mit Schutzstatus S mit der Peregrina-Stiftung genehmigt. Diese stellt die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden sowie die Koordination der verschiedenen Akteure sicher. Ausserdem müssen die Kapazitäten im Asylwesen erweitert werden.

Seit Ende März 2022 werden von der Peregrina-Stiftung Unterkünfte für Personen mit Schutzstatus S (Schutzsuchende) in Arbon und Romanshorn betrieben. Es wurde eine Kapazität von 164 Plätzen geschaffen. Gegenwärtig sind dem Kanton Thurgau rund 3.3 Prozent der Schutzbedürftigen zugewiesen, was dem Verteilschlüssel unter den Kantonen entspricht. Es ist absehbar, dass dem Kanton Thurgau in den kommenden Wochen zusätzlich schutzbedürftige Personen zugeteilt werden.

Um die Unterbringung und Betreuung der Schutzsuchenden sowie die Koordination der verschiedenen Akteure im Kanton Thurgau weiterhin sicherzustellen, wird mit der Peregrina-Stiftung eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Leistungsvereinbarung hat der Regierungsrat genehmigt.

Für den Fall, dass mehr als 100’000 schutzbedürftige Menschen aus der Ukraine in die Schweiz kommen, sollen die Thurgauer Gemeinden einerseits zusätzlichen Wohnraum anmieten. Andererseits sollen die Gemeinden durch das vom Regierungsrat freigegebene Konzept «Umfunktionieren von Hallen für Ukraine-Flüchtlinge» im Bedarfsfall entlastet werden.

Temporäre Asylunterkunft in Frauenfeld
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Kantone informiert, dass das SEM nicht mehr in der Lage ist, in den ordentlichen Abläufen zu operieren, und kündigte frühzeitige Austritte in die kantonalen Strukturen an. Als Sofortmassnahme auf die Ankündigung der frühzeitigen und gesteigerten Austritte wurde die bislang für die Unterbringung von schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine genutzte Unterkunft in Arbon mit 50 Plätzen zu einer Unterkunft für neu zugewiesene Personen aus dem Asylbereich umfunktioniert. Da die weitere Entwicklung der Asylgesuchszahlen und damit auch die Zahl der Austritte aus dem BAZoV ungewiss ist, hat der Regierungsrat den Betrieb einer zusätzlichen zentralen temporären Asylunterkunft in Frauenfeld genehmigt. Diese temporäre Unterkunft wird in der ehemaligen militärischen Unterkunft an der Hummelstrasse 18 in Frauenfeld eingerichtet. Sie bietet Platz für 50 Personen, die durch die Peregrina-Stiftung betreut werden.

tg.ch
Bild von Alexa auf Pixabay

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