Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst es, dass für den Einreiseverkehr wirksame Regeln gelten sollen, lehnt aber die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Covid-19-Verordnung zum internationalen Personenverkehr ab. Der Regierungsrat plädiert stattdessen dafür, dass bei der Einreise das Covid-Zertifikat vorgewiesen werden soll. Ausnahmen sollen für den kleinen Grenzverkehr (24-Stunden-Regel) gelten. Ferner sollen Personen, die im Ausland mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, das Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können.
Im Hinblick auf die Herbstferien will der Bundesrat ein wirksames Einreiseregime etablieren. Das Ziel ist es, Personen, die sich mit dem Virus angesteckt haben, rasch zu identifizieren und zu isolieren. Der Bundesrat gibt zwei Varianten in Konsultation. Variante 1 setzt auf die wiederholte Testung von nicht-genesenen und nicht-geimpften Einreisenden. Sie sollen einen negativen Test bei der Einreise vorweisen müssen, egal woher sie kommen. Nach vier bis maximal sieben Tagen in der Schweiz soll ein weiterer, in der Schweiz durchgeführter Test verlangt werden. Das Resultat dieses zweiten Tests muss dem Kanton übermittelt werden. Beide Tests sind kostenpflichtig. Variante 2 sieht ebenfalls vor, dass nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen bei der Einreise ein negatives Testresultat vorweisen müssen. Anstelle eines zweiten Tests müssen diese Personen nach ihrer Einreise für zehn Tage in Quarantäne. Die Eingereisten können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen Testergebnis aufheben.
Der Thurgauer Regierungsrat begrüsst den Grundsatz, wonach die Einreise in die Schweiz klar geregelt wird. Allerdings lehnt er sowohl die Variante 1 als auch die Variante 2 in dieser Form ab. Vielmehr schlägt die Regierung vor, dass bei der Einreise ein Covid-Zertifikat (geimpft, genesen oder getestet) vorgewiesen werden soll. Dies würde die Kontrollen vereinfachen, weil Testresultate aus dem Ausland schwierig auf ihre Echtheit zu überprüfen seien. Zudem soll im kleinen Grenzverkehr die Ausnahmeregelung von 24 Stunden analog der in Deutschland angewendeten Regelung gelten.
Auch bezüglich der Covid-Zertifikate hat der Bundesrat einen Vorschlag für eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung gegeben. Künftig sollen alle Personen, die mit einem von der EU zugelassenen Impfstoff im Ausland geimpft sind und die in der Schweiz Wohnsitz haben oder in die Schweiz einreisen, ein Schweizer Covid-Zertifikat erlangen können. Wie im angrenzenden Ausland soll der Zugang zum Zertifikat nicht auf sämtliche WHO-Impfstoffe ausgedehnt werden. Der Thurgauer Regierungsrat unterstützt diese Anpassung, fordert den Bund allerdings auf zu prüfen, ob damit die Anerkennung des Schweizer Covid-Zertifikats durch die Europäische Union weiterhin garantiert ist.
Quelle: tg.ch
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