Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Vorlage für einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026–2028. In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fordert er aber eine Erhöhung dieses Verpflichtungskredits.
Der Bundesrat beantragt die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 3’496 Millionen Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) in den Jahren 2026–2028 durch einen Bundesbeschluss. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, ist der RPV ein tragender Pfeiler des öV-Systems der Schweiz. Er entlaste die Strassen, schone die Umwelt und stärke den Wirtschaftsstandort. Der RPV konnte in den vergangenen Jahren aufgrund von politisch breit abgestützten Entscheidungen kontinuierlich ausgebaut werden.
Daher begrüsst der Regierungsrat die Vorlage für einen Verpflichtungskredit von 3’496 Millionen Franken für die Jahre 2026–2028. Damit könne der RPV jedoch nicht bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. «Um das Konzept «Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau 2025–2030» umsetzen zu können, muss der Bundesbeitrag an die RPV-Abgeltungen um jährlich 4 Prozent und nicht nur um 1.4–1.9 Prozent steigen», schreibt der Regierungsrat. Wie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) beantragt er daher, den Verpflichtungskredit RPV 2026–2028 um 190 Millionen Franken zu erhöhen und die Teuerung unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Kostendeckung vollumfänglich einzurechnen.
Zudem entsprächen die Grundsätze für die Berechnung der Überangebote (nicht vom Bund mitfinanzierte Angebote) nicht mehr den heutigen verkehrlichen Anforderungen und Kundenbedürfnissen und führten zu einer zunehmenden Kostenverschiebung vom Bund zu den Kantonen. Der Regierungsrat erwartet daher, dass die Berechnungsmethodik unter Einbezug der Konferenz der kantonalen Delegierten des öffentlichen Verkehrs für die Bestellperiode 2027/2028 angepasst und die zunehmende Kostenverschiebung auf die Kantone verhindert wird.
tg.ch
Foto: David Keller