Regierungsrat fordert eine Anpassung der Energieförderungsverordnung

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit den meisten vorgeschlagenen Änderungen von Verordnungen im Bereich Energie einverstanden. Für wenig zielführend hält er indes die Vorschläge in der Energieförderungsverordnung. Der Bund solle sich an der Praxis des Kantons Thurgau orientieren, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort.

Der Bund hat im Bereich Energie verschiedene Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung gegeben. Dabei handelt es sich um die Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Kernenergieverordnung (KEV), der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) und der Stromversorgungsverordnung (StromVV). Die Ergänzung in der EnFV lehnt der Regierungsrat ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt. Die vorgeschlagene neue Förderbedingung von mindestens 5000 Volllaststunden pro Jahr ist aus Sicht des Regierungsrates nicht zielführend. Falls mit der Bedingung das Ziel verfolgt werde, einen möglichst hohen Gesamtwirkungsgrad, also eine hohe Nutzung der Strom- und Wärmeproduktion, zu erreichen, sei stattdessen eine Förderbedingung einzuführen, die einen bestimmten Gesamtwirkungsgrad oder die Nutzung der Abwärme verlangt. Der Kanton Thurgau kennt bereits eine solche Förderbedingung, und diese hat sich in der Praxis bewährt.

Auch die Senkung des maximalen Förderbeitrags bei Holzkraftwerken hält der Regierungsrat für nicht zielführend. Eine Senkung des Maximalbetrags führe voraussichtlich zwar dazu, dass weniger Holzkraftwerke gebaut werden. Es verhindere jedoch nicht, dass die Kraftwerke am falschen Ort erstellt oder dass keine mehr gebaut würden, sobald das Energieholzpotenzial erschöpft sei. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat auch mit der Absicht, dass die Kernkraftwerksbetreiber von der Pflicht zur Ergreifung von Massnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen ausgenommen werden sollen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen in den anderen Verordnungen ist der Regierungsrat einverstanden.

736_2023_Missiv_Vernehmlassung_Verordnungsaenderungen_Bundesamt_fuer_Energie.pdf [pdf, 1.1 MB]

tg.ch

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