Regierungsrat ermöglicht den Kauf von zusätzlichen Ferientagen

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Zusätzliche Ferientage für einen Sprung mehr in den Bodensee.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die teilrevidierte Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals genehmigt. Ab dem 1. Januar 2025 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Ferientage kaufen.

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit gehört in Bezug auf die Arbeitgeberattraktivität zu den wichtigsten Elementen. Der Regierungsrat hat das längst erkannt und nebst anderem die Homeoffice-Regelung angepasst. Nun hat er beschlossen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzliches Ferienguthaben erwerben können. Der Regierungsrat lässt den Ferienkauf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. So sind lediglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab dem vollendeten 21. Altersjahr berechtigt, die sich nicht mehr in Ausbildung befinden und die die Probezeit bereits erfolgreich absolviert haben. Für befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie solche, die sich bereits im gekündigten Dienstverhältnis befinden, ist der zusätzliche Erwerb von Ferien nicht möglich. Es besteht zudem kein Rechtsanspruch auf den Erwerb von zusätzlichen Ferienguthaben.

Der Erwerb von zusätzlichen Ferienguthaben muss in Absprache mit der vorgesetzten Stelle erfolgen. Gesuche sind während des ganzen Jahres möglich, müssen aber wenigstens drei Monate vor dem geplanten Bezug eingereicht werden. Der reibungslose Betrieb innerhalb der Abteilung oder des Amtes hat stets Vorrang und muss jederzeit gewährleistet sein. Die Stellvertretung muss mit bestehendem Personal organisiert werden, für die Überbrückung von Abwesenheiten werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen bewilligt. Zudem müssen die aktuellen Ferienguthaben gemäss den geltenden Bezugsregeln abgebaut sein, das heisst, es dürfen nicht mehr als fünf Ferientage auf das Folgejahr übertragen werden. Der Erwerb von zusätzlichen Ferientagen kann in Tranchen von fünf oder zehn Tagen pro Kalenderjahr erfolgen, der Kauf von einzelnen Tagen ist nicht möglich.

tg.ch
Foto: David Keller

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