Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst im Grundsatz die Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten. Die Verschiebung von Aufgaben vom Bund an die Kantone lehnt er aber ab, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.
Mit der Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten bezweckt der Bund die Aufrechterhaltung der Äquivalenz mit dem EU-Recht in diesem Bereich. Zudem werden neue Einfuhrbedingungen für Nutztiere erlassen, die mit bestimmten Arzneimitteln behandelt wurden, sowie für aus solchen Tieren hergestellte Lebensmittel. Es soll die gesetzliche Grundlage für ein Informationssystem geschaffen werden, mit dem die Gesuche für Gesundheitsbescheinigungen für die Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nach Drittstaaten elektronisch eingereicht und bearbeitet werden können. Sodann sollen Personen mit Wohnsitz im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen künftig die Möglichkeit haben, für ihr Haustier einen Schweizerischen Heimtierpass zu erhalten.
Grundsätzlich befürwortet der Regierungsrat den Entwurf und begrüsst die vorgesehenen Anpassungen mehrheitlich. Insbesondere begrüsst er die Verstärkung der Kontrollen bei Verdacht auf Verstoss gegen das Veterinär- oder Gesundheitsrecht, die Möglichkeit für das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die Öffentlichkeit für Gesundheitsrisiken in Flughäfen sensibilisieren zu können, und das Einfuhrverbot von Nutztieren, die mit Reserveantibiotika oder Wachstumsförderern behandelt wurden (oder für Produkte dieser Tiere). Neu sollen ausserdem keine Tierprodukte mehr in die Schweiz eingeführt werden dürfen, die mit antimikrobiellen Arzneimitteln zur Förderung des Wachstums erzeugt wurden. Somit entfällt auch eine allfällige Deklarationspflicht gemäss der Verordnung über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion. Der Regierungsrat unterstützt auch diesen Vorschlag.
Allerdings, so schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern, bedauert der Regierungsrat, dass Bescheinigungen im neuen eCert-System nicht vollständig elektronisch erstellt werden können. Schliesslich bedeute die Anpassung für die kantonalen Vollzugsstellen einen deutlichen Mehraufwand. «Diese Verschiebung der Aufgaben vom Bund zu den Kantonen ist nur schon aufgrund des Mengengerüstes für kleinere und mittlere Kantone nicht sinnvoll und fehleranfällig», schreibt der Regierungsrat und lehnt diese Anpassung ab. Er beantragt zudem, dass eCert baldmöglich technisch so weiterentwickelt wird, dass die Exportzeugniserstellung für Drittländer gänzlich elektronisch abgewickelt werden kann.
tg.ch
Beitragsbild: David Keller