Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum Zusatzkredit betreffend Covid-Nachtragskredit verabschiedet. Weil der am 6. Mai 2020 genehmigte Nachtragskredit von 50 Millionen Franken Ende dieses Jahres mutmasslich ausgeschöpft sein wird, beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit von 20 Millionen Franken. Finanziert werden soll dieser mit einer Teilumwandlung des Härtefallfonds.
Am 6. Mai 2020 hat der Grosse Rat einen Nachtragskredit Covid-19 in Sinne eines Verpflichtungskredites über 50 Millionen Franken zur Bewältigung der Pandemie gesprochen. Die Mittel wurden nach damaligem Kenntnisstand für den kantonalen Führungsstab, Massnahmen im Kultur- und Sportbereich, im Gesundheitsbereich, bei sozialen und schulischen Einrichtungen für beeinträchtigte Menschen, in der Asylbetreuung, bei Überschreitungen von Globalbudgets sowie für verschiedene kleinere Massnahmen bewilligt.
Im Rechnungsjahr 2020 wurde der Nachtragskredit mit 19.4 Millionen Franken belastet. Bis am 28. Oktober 2021 sind für das Jahr 2021 weitere Aufwände von 20.9 Millionen Franken aufgelaufen. Massgebend trägt dazu der Gesundheitsbereich mit Leistungen für Impfen, Contact Tracing, Testen und Ausfallentschädigung für Einrichtungen des Gesundheitswesens im Umfang von insgesamt 16.9 Millionen Franken bei. Gemäss Hochrechnung für das Rechnungsjahr 2021 wird der Nachtragskredit mit 30.4 Millionen Franken belastet. Dies wird die Erfolgsrechnung 2021 nicht belasten, da der Grosse Rat mit Beschluss vom 7. Juli 2021 aus dem Ertragsüberschuss des Rechnungsjahres 2020 eine Rückstellung über 30 Millionen Franken für die Bewältigung der Pandemie gebildet hat. Hingegen wird der Covid-Nachtragskredit von 50 Millionen Franken per Ende 2021 absehbar ausgeschöpft. Die Pandemiebekämpfung wird jedoch auch im Jahr 2022 finanzielle Mittel des Kantons Thurgau benötigen, weshalb der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Zusatzkredit von 20 Millionen Franken beantragt.
Nach heutigem Kenntnisstand können mit den beantragten 20 Millionen Franken die Leistungen zur Pandemiebekämpfung bis Mitte 2022 erbracht werden. Es ist ein realistisches Szenario, dass die Pandemie bis dahin soweit eingegrenzt ist, dass für den Winter 2022/2023 keine rigorosen Einschränkungen der Bevölkerung und der Wirtschaft und entsprechend keine grossen Zusatzmittel für den Vollzug von Covid-Bundesrecht mehr erforderlich sein werden. Der Regierungsrat wird deshalb Mitte 2022 eine Standortbeurteilung vornehmen.
Die finanziellen Mittel für den Zusatzkredit sollen durch eine Teilumwandlung aus der bestehenden Rückstellung für Härtefälle finanziert werden. Dieser Härtefallfonds umfasste nach Beschlüssen des Grossen Rates 40 Millionen Franken. Nach Abschluss der beiden Härtefallprogramme ist der Härtefallfonds mit 14.5 Millionen Franken belastet. Damit verbleiben 25.5 Millionen Franken in der Rückstellung, für die aus den abgeschlossenen Härtefallprogrammen kein Verwendungszweck mehr besteht. Stimmt der Grosse Rat dieser Teilumwandlung zu, haben die zu erwartenden Aufwände für den Vollzug des Covid-Bundesrechts keinen Einfluss auf die Erfolgsrechnungen 2021 und 2022.
Botschaft zum Zusatzkredit betreffend Covid-Nachtragskredit [pdf, 463 KB]
Quelle: tg.ch