Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau betreffend Datenschutz genehmigt. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz. Im Kanton St. Gallen liegt die Genehmigung ebenfalls vor, in den beiden Appenzell entscheidet das kantonale Parlament.
Im Rahmen der verstärkten strategischen Zusammenarbeit zwischen den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen und Thurgau prüfte eine Arbeitsgruppe der Rat- und Staatsschreiber die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes. Dabei wurden auch die Datenschutzbeauftragten der vier Kantone einbezogen. Als externer Berater wurde Bruno Baeriswyl, ehemaliger Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, beigezogen, der die verschiedenen Aspekte der vertieften Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes in einem Bericht zusammenfasste und konkretisierte.
Basierend auf diesem Bericht haben die vier Kantone beschlossen, im Bereich Datenschutz enger zusammenzuarbeiten und haben die Vereinbarung «Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz» ausgearbeitet. Nachdem der Regierungsrat des Kantons St. Gallen diese im Dezember 2024 genehmigt und zur Unterzeichnung freigegeben hat, ist dies nun auch im Kanton Thurgau geschehen. In den beiden Appenzell entscheiden die kantonalen Parlamente.
Das Ziel der Vereinbarung ist die Stärkung der Qualität und der Effizienz des Datenschutzes in den vier Kantonen. Dazu wird die Stelle «Fachperson Datenschutz» geschaffen. Sie erlaubt die stärkere Nutzung der Synergien bei kantonsübergreifenden Aufgaben und Projekten. Die Stelle umfasst 50 Stellenprozente und wird bei der Aufsichtsstelle Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip der Staatskanzlei des Kantons Thurgau angesiedelt. Die Stelle soll auf den 1. Januar 2026 geschaffen werden. Die Stelle verursacht Kosten von rund 90’000 Franken. Die Kosten werden unter den vier Kantonen nach dem Schlüssel von 25 % Sockelkosten (für alle vier Kantone gleicher Grundbetrag) und von 75 % nach Bevölkerungszahl aufgeteilt. Für den Kanton Thurgau bedeuten das jährliche Kosten in der Höhe von rund 28’000 Franken. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Grossen Rat.
Die Vertragsdauer erstreckt sich in einer ersten Etappe vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn die Vereinbarung nicht von einem Kanton mit einer Frist von sechs Monaten auf das Jahresende gekündigt wird. Die Zeitdauer von drei Jahren ermöglicht, Erfahrungen zu sammeln, die Zusammenarbeit einer vertieften Überprüfung zu unterziehen und gestützt auf diese Evaluation allenfalls Anpassungen vorzunehmen.