Ostschweizer Kantone begrüssen Ausdehnung der Zertifikatspflicht

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Die Regierungen der Kantone Thurgau, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden unterstützen die Absicht des Bundesrates, im Falle eines weiteren Anstiegs der Hospitalisationen von Corona-Erkrankten den Einsatzbereich für die Corona-Zertifikate auszudehnen. Der Thurgauer Regierungsrat sieht diese Ausweitung als Chance: Denn mit diesem Vorgehen kann die Ansteckungsgefahr zielgerichtet und unter zumutbaren Bedingungen eingeschränkt werden, damit ein erneuter Lockdown unter allen Umständen verhindert werden kann.

Seit einigen Wochen steigt in der Schweiz die Zahl der Spitaleinweisungen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten stetig an. Bei gleichbleibender Entwicklung werden die Aufnahmemöglichkeiten in den Ostschweizer Spitälern und Intensivstationen bald erschöpft sein. Schon heute müssen teilweise Operationen verschoben werden, um die Kapazitäten zu sichern. Um eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden, sind Massnahmen in die Wege zu leiten. Der Bundesrat schlägt vor, im Falle von weiterhin steigenden Hospitalisationen die Pflicht zum Einsatz des Covid-19-Zertifikats («geimpft, getestet, genesen») auszudehnen. Diese Massnahme betrifft namentlich Gastronomiebetriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen. Der Bundesrat hat zu seinen Vorschlägen bei den Kantonen vorsorglich eine Konsultation durchgeführt.

Die Ostschweizer Regierungen erachten die vorgeschlagene Ausweitung der Zertifikatspflicht als geeignetes und zumutbares Instrument, um eine Überlastung des Gesundheitssystems und erneute Verbote oder Einschränkungen von Angeboten, Veranstaltungen und Betätigungsmöglichkeiten zu verhindern. Als mildere Alternative zu neuen Verboten und Schliessungen hilft die Erweiterung der Zertifikatspflicht, die Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft unter angemessenen Bedingungen zu erhalten. Für die Betriebe bringt sie zwar einen gewissen Aufwand, gleichzeitig aber auch Erleichterungen, indem beispielsweise die Kapazitätsgrenzen im Innern von Restaurants und die dort noch bestehenden Maskenpflichten wegfallen. Die Kantonsregierungen geben einer nationalen Lösung gegenüber unterschiedlichen kantonalen Lösungen klar den Vorzug. Eine Bundesregelung bringt Klarheit für die Bevölkerung und verhindert, dass für bestimmte Angebote und Leistungen auf andere Kantone ausgewichen wird.

Abgelehnt wird der Vorschlag des Bundesrats, in Diskotheken und Tanzlokalen eine Kontaktdatenerhebung zu verlangen. «Für Diskotheken und Tanzlokale besteht bereits heute eine Zertifikatspflicht. Eine Kontaktdatenerhebung ist zwecklos und nicht sinnvoll», schreibt der Thurgauer Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement des Innern. Ausserdem erwartet der Regierungsrat aufgrund der Erfahrungen in den vergangenen Wochen, dass auf die Herbstferien hin griffige Massnahmen wie Einreisequarantäne und vermehrte Grenzkontrollen eingeführt werden und dass ein Ausstiegsszenario festgelegt wird.

Zertifikatspflicht_Änderung_der_Verordnung.pdf [pdf, 2.1 MB]


Quelle: tg.ch
Foto: pixabay

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