Beeindruckender Blick auf die Thur und den Säntis. (Bild: zVg)
Der Gewässerraum der Thur wird in mehreren Gemeinden neu festgelegt. Die Entwürfe liegen öffentlich auf und können im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens kommentiert werden.
Im Gewässerschutzgesetz sind seit 2011 neue Bestimmungen zum Gewässerraum Gewässern in Kraft. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Gewässerraum für die Flüsse und folglich auch für die Thur festzulegen. Mit der Festlegung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums gelten die Nutzungseinschränkungen des Gewässerschutzgesetzes. Das bedeutet, dass innerhalb des Gewässerraums nur noch eine extensive Bewirtschaftung und Nutzung möglich ist. Ausserdem verlangt die Gesetzgebung eine Interessenabwägung, wenn von einer symmetrischen Anordnung des Gewässerraums abgewichen werden soll.
Mitwirkungsprozess vom 5. Mai bis 13. Juni 2026
Die Mittelthurgauer Gemeinden entlang der Thur laden die Bevölkerung zur Mitwirkung ein. Die Plan-Entwürfe können von Montag, 5. Mai, bis Freitag, 13. Juni 2025, auf den Gemeindeverwaltungen eingesehen werden. Rückmeldungen sind innert der genannten Frist schriftlich an den jeweiligen Gemeinde- oder Stadtrat in Amlikon-Bissegg, Bischofszell, Bürglen, Bussnang, Hohentannen, Märstetten, Weinfelden oder Wigoltingen zu richten. Die Gemeinden Kradolf-Schönenberg und Sulgen haben dieses Verfahren bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt.
Die weiteren Schritte
Im Anschluss an dieses Mitwirkungsverfahren erfolgt diesen Sommer die Vernehmlassung für die kantonalen Amtsstellen. Voraussichtlich Anfang März 2026 werden die Pläne zur Festlegung des minimalen grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums öffentlich aufgelegt. Die direktbetroffenen Grundeigentümer werden darüber wiederum informiert. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist bei der Gemeindebehörde Einsprache erheben. Dieser Prozess erfolgt losgelöst vom Projekt «Thur3», dem Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzept des Kantons Thurgau.
Stadt Weinfelden