Neues Waldgesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Waldgesetz auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Ausserdem hat er die Änderung weiterer Verordnungen im Bereich des Waldes genehmigt und ebenfalls auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

Im Mai 2024 hat der Grosse Rat das teilrevidierte Thurgauer Waldgesetz verabschiedet. Mit der Teilrevision wurden unter anderem der bundesrechtliche Auftrag betreffend Vorkehrungen zum Klimawandel umgesetzt, mehrere Bestimmungen der Verordnung zum Waldgesetz betreffend Beiträge auf Gesetzesstufe angehoben und die Regelungen betreffend Holznutzungen auf den Grundsatz der Bewilligungs- und Anzeichnungspflicht beschränkt. Die Teilrevision erfordert eine Anpassung der Verordnung zum Waldgesetz (Waldverordnung), beide Erlasse hat der Regierungsrat auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. 

Mit der Teilrevision wurden auch diverse Bestimmungen verständlicher zu formuliert. Zudem sind die im Rahmen des Vollzugs gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse sowie die im Laufe der Jahre entwickelte Praxis in die Verordnung eingeflossen. Anpassungen in der Waldverordnung wurden ausserdem nötig, weil inzwischen im gesamten Kanton die statischen Waldgrenzen gelten. Die Verordnungsbestimmungen waren in Teilbereichen nicht mit dieser neuen Ausgangslage kompatibel. 

Aufgrund der Revision von Gesetz und Verordnung mussten weiter die Verordnung betreffend die rechtliche Stellung und die Aufgaben der Revierförsterinnen und -förster sowie die forstlichen Planungsvorschriften des Departementes für Bau und Umwelt angepasst werden. Diese Anpassungen sind redaktioneller Natur. Es geht im Wesentlichen um die Aktualisierung von Begriffen oder bestehenden Verweisen und die Aufhebung von Bestimmungen, die aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr zum Tragen kommen. Zu den Verordnungsänderungen fand eine externe Vernehmlassung statt, die Vorlagen wurden grundsätzlich begrüsst. Die Anpassungen der Waldverordnung sind weder für die Gemeinden noch für den Kanton mit finanziellen Auswirkungen verbunden.

tg.ch
Foto: David Keller

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