Neuerung im Bestattungswesen in Weinfelden

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Seit dem 1. Januar 2024 können in Weinfelden Angehörige, Heime oder die Polizei wählen, welches von zwei Bestattungsunternehmen für die Einsargung und den Transport aufgeboten wird. Damit wird eine Monopolsituation aufgehoben, was im Thurgau ein Novum ist.

Bei einem Todesfall entstehen viele Fragen, welche für die Angehörigen ungewohnt sind. Das Bestattungsamt der Stadt Weinfelden steht dann beratend zur Seite und organisiert die im Gespräch vereinbarten Handlungen. Zuvor wird aber ein Bestattungsunternehmen aufgeboten, um die verstorbene Person einzusargen und aufzubahren. Hier tritt nun eine Änderung ein, welche der Weinfelder Bevölkerung einen Mehrwert bieten soll. Die zuständigen Personen können wählen, ob sie das Unternehmen Thalmann Bestattungen AG in Sitterdorf oder pPunkt Jenny Bestattungen in Hörhausen beauftragen wollen.

Todesort beeinflusst die Zuständigkeit
Bei einem Todesfall in einem Heim in Weinfelden wird in der Regel die Heimverwaltung die Entscheidung treffen, welches Bestattungsunternehmen aufgeboten wird. Wo die Polizei einbezogen ist, entscheidet sie je nach Umständen selber oder fragt die Angehörigen an. Bei einem Todesfall zuhause informiert der beigezogene Arzt die Angehörigen über das weitere Vorgehen und gibt die Angaben zum Bestattungsunternehmen bekannt. Im Bestattungswesen ist es üblich, dass das beauftragte Bestattungsunternehmen des Todesortes für die Einsargung und erste Überführung zuständig ist. Stirbt eine Person im Spital Münsterlingen oder in einem Heim ausserhalb von Weinfelden, nimmt das dortige Bestattungsunternehmen diese Aufgabe wahr. Eine Ausnahme bildet das Spital Frauenfeld. Dort übernimmt eines der beiden Bestattungsunternehmen für Weinfelden die Einsargung und den Transport.

Neue Praxis muss sich einspielen
Die beiden Bestattungsunternehmen verfügen über eine grosse Erfahrung. Sie sind sich bewusst, dass im Kontakt mit Angehörigen ein sensibler Umgang nötig ist. Auch die Verrichtungen an der verstorbenen Person werden pietätvoll vorgenommen. Neu an der Regelung in Weinfelden ist, dass der Informationsfluss untereinander einwandfrei funktionieren muss. Die dafür nötigen Hilfsmittel stehen zur Verfügung und betreffen vor allem die Aufbahrung der Verstorbenen auf dem Friedhof in Weinfelden. Die Kosten für die Einsargung, den einfachen Gemeindesarg und den ersten Transport übernimmt gemäss Friedhofreglement für die Einwohnerinnen und Einwohner die Stadt Weinfelden. Aus diesem Grund stellt sich die Frage nach den Kosten nicht, wenn ein Bestattungsunternehmen gewählt werden muss. Die Angaben zu den beiden Unternehmen stehen auf der Website www.weinfelden.ch in der «Wegleitung für Bestattungen» zur Verfügung. Das Bestattungsamt in der Abteilung Einwohnerdienste der Stadtverwaltung stellt diese Unterlage auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Stadt Weinfelden
Foto: David Keller

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