Die Bewohnerinnen und Bewohner von Weinfelden haben zukünftig noch mehr Möglichkeiten, ihre Wertstoffe fachgerecht zu entsorgen und einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Bei der gestrigen Sitzung des Stadtparlaments wurde ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Abfallwirtschaft gemacht. Ein Rahmenkredit in Höhe von Fr. 205’000.00 wurde genehmigt, um neue Quartiersammelstellen in der Stadt einzurichten.
Diese Massnahme ist Teil eines umfassenden Plans, die Recycling-Infrastruktur in Weinfelden zu verbessern und den Bürgern einfache und bequeme Möglichkeiten zur richtigen Entsorgung von Wertstoffen zu bieten. Die neuen Quartiersammelstellen werden in verschiedenen Stadtteilen entstehen und sind ein wichtiger Schritt, um die Mülltrennung und das Recycling zu fördern.
Bereits jetzt stehen den Bewohnern von Weinfelden verschiedene Optionen zur Verfügung, um Wertstoffe korrekt zu entsorgen:
– Regionales Annahmezentrum RAZ an der Schlechtenmühlestrasse (Betreiber: Verband KVA Thurgau)
– Entsorgungshof der Stadt an der Weststrasse
– Quartiersammelstellen der Stadt an der Freiestrasse und beim Coop Thur-Markt
– Huber Umweltlogistik AG für Sperrgut und Direktanlieferungen
Damit können Wertstoffe einer fachgerechten Verwertung zugeführt werden, was im Sinne der Kreislaufwirtschaft erwünscht ist.
Hauskehricht wird zunehmend in den mittlerweile bald 60 Unterflurcontainern (UFC) auf dem Gebiet der Stadt Weinfelden, aber auch in 800 Liter-Containern sowie noch einige Zeit mittels Bereitstellung an den Sammelpunkten der Verwertung zugeführt.
Mit der Einführung der neuen Quartiersammelstellen wird die Abfalltrennung noch einfacher und bequemer. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Wertstoffe in unmittelbarer Nähe ihres Wohnortes abgeben und so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten. Diese Initiative zeigt das Engagement der Stadt Weinfelden für eine nachhaltigere Zukunft und die Förderung eines bewussten Umgangs mit Ressourcen.

Quartiersammelstelle in Oberbussnang (Ausstattung: 3 x Glas, 1 x Blech, 2 x Kehricht) Für die Einwohnerinnen und Einwohner kann eine deutliche Verbesserung der dezentralen EntsorgungsInfrastruktur erreicht werden. Allerdings werden solche Sammelstellen nicht das gesamte Angebot abdecken 3 können, welches das RAZ bietet. So sind Unterflurcontainer (UFC)-Lösungen für Karton, für Elektroschrott oder etwa PET-Flaschen nicht üblich. Gleichwohl ist zu erwarten, dass Weinfelderinnen und Weinfelder das RAZ weniger häufig aufsuchen werden, wenn sie Glas, Blech und Textilien im eigenen Wohnquartier entsorgen können. Bild: Stadt Weinfelden
Konkret geplante neue Quartiersammelstellen
Aus der Botschaft zur Parlamentssitzung vom 14. September 2023.
Weststrasse (beim Entsorgungshof; Land: Eigentum Stadt) Bestehende Platzfläche ausserhalb Gebäude, zwischen Nordfassade Weststrasse 12 und Strassenrand, soll mit Sammelcontainern (oberirdisch) ausgestattet werden. Verkehrsflächen sowohl für Nutzerinnen/Nutzer als auch für Logistik ausreichend.
Sangenfeldstrasse (innerhalb Gebiet Gestaltungsplan Sangenfeld West; Land: privat) Im nordwestlichen Bereich dieses in Planung befindlichen Quartiers soll eine Sammelstelle mit sechs UFC realisiert werden. Verkehrsflächen sowohl für Nutzerinnen/Nutzer als auch für Logistik sind eingeplant. Die Realisierung mit der geplanten Überbauung erscheint im 2024 realistisch.
Sangen-/Thurfeldstrasse (bei der Markthalle; Land: Eigentum Stadt) im Bereich nördlich der Markthalle soll eine Sammelstelle mit sechs UFC realisiert werden. Verkehrsflächen sowohl für Nutzerinnen/Nutzer als auch für Logistik bestehen bereits. Die Realisierung im Jahr 2023 ist vorgesehen.
Somit sind fünf Quartiersammelstellen ausgewiesen: Zwei bestehende sollen im heutigen Zustand beibehalten werden, zwei neue sind konkret in Planung. Eine weitere (Weststrasse) wird erst dann realisiert, wenn der Betrieb des Entsorgungshofs eingestellt werden kann. Die Umsetzung der Quartiersammelstelle an der Sangenfeldstrasse steht in direkter Abhängigkeit der Wohnüberbauung – eine Inbetriebnahme ist erst dann sinnvoll, wenn die Bauarbeiten weitgehend abgeschlossen sind. Für neue Standorte sind Baubewilligungsverfahren notwendig.
Beitragsfoto: David Keller