In einem kürzlich getroffenen Beschluss hat der Bundesrat die Regeln zur Unfallversicherungspflicht im Breitensport geändert, um die finanzielle Belastung von Sportvereinen zu reduzieren. Diese Entscheidung stellt eine bedeutende Erleichterung für viele Vereine dar und unterstützt die kontinuierliche Förderung des Sports.
Eine wesentliche Neuerung im Schweizer Breitensport wurde vom Bundesrat beschlossen, die eine signifikante finanzielle Entlastung für Sportvereine mit sich bringt. Die Änderung betrifft die Unfallversicherungspflicht und ist insbesondere für kleine Vereine und deren Mitglieder von Bedeutung.
Wichtige Punkte der Neuregelung
Lockerung der Versicherungspflicht: Vereine müssen ihre Sportlerinnen, Sportler sowie Trainerinnen und Trainer nicht mehr zwingend unfallversichern, sofern deren jährliche Bezahlung unter 9’560 Franken liegt.
Hintergrund der Änderung: Diese Grenze entspricht zwei Drittel des Mindestbetrags einer vollen jährlichen AHV-Altersrente. Die Neuregelung soll vor allem kleinere Vereine finanziell entlasten, die bisher unter den hohen Prämien der Unfallversicherungen gelitten haben.
Fortbestehen der Versicherungspflicht: Erhält eine Sportlerin, ein Sportler, eine Trainerin oder ein Trainer mehr als den genannten Betrag, besteht die Versicherungspflicht weiterhin für alle Personen in diesen Funktionen im Verein.
Ausnahmslos versichert: Alle anderen Angestellten des Vereins, wie Administrativpersonal und Reinigungskräfte, bleiben weiterhin obligatorisch unfallversichert.
Diese Entscheidung des Bundesrats ist ein entscheidender Schritt zur Unterstützung und Förderung des Breitensports in der Schweiz. Sie erlaubt den Vereinen, ihre finanziellen Ressourcen effektiver zu nutzen und sich mehr auf die Förderung des Sports zu konzentrieren.
Link zur Medienmitteilung des Bundes
sportamt.tg.ch