Im Thurgau ist die Heiratsstrafe längst Geschichte: Dank Vollsplitting werden Ehepaare heute fair besteuert. Genau dieses bewährte System würde die Individualbesteuerung wieder aushebeln, unter Schaffung neuer Ungerechtigkeiten und enormem Mehraufwand. Für die Thurgauer Steuerverwaltung bedeutet das rund 65’000 zusätzliche Dossiers, höhere Inkasso- und Betreibungskosten sowie steigende Ausfallrisiken durch den Wegfall der Solidarhaftung. Dieser Bürokratieausbau ist teuer und bläht den Staatsapparat weiter auf. Statt gezielter Korrekturen droht ein radikaler Systemwechsel, der sich nicht nur im Steuerbereich auswirkt, sondern auch umfangreiche Anpassungen in anderen Rechtsgebieten nach sich zieht.
Wer die Heiratsstrafe bei der Direkten Bundessteuer beseitigen will, kann dies auf Bundesebene mit einem Splitting tun, ohne dass funktionierende kantonale Lösungen zerstört werden. Darum ist klar: Die Individualbesteuerung ist für den Thurgau ein Rückschritt.
Michèle Strähl, Kantonsrätin FDP, Weinfelden
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