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Der Bundesrat hat heute einen weitreichend Lockerungen ab Samstag 26. Juni beschlossen. Er geht in vielen Punkten weiter, als er den Kantonen zur Konsultation vorgeschlagen hatte. Das sind die neuen Regeln in der Übersicht.
Keine Maskenpflicht im Freien, bei der Arbeit und auf Sekundarstufe II: Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und Restaurantterrassen, wird aufgehoben. Im öffentlichen Verkehr gelten alle Orte als Aussenräume, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (zum Beispiel offene Perroanlagen, Haltestellen, Ladenpassagen). Auch bei der Arbeit wird die generelle Maskenpflicht aufgehoben. Das BAG empfiehlt aber weiterhin, überall da, wo der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen.
Homeoffice-Pflicht wird durch Empfehlung ersetzt: Die Pflicht zum Angebot von repetitiven Tests für Arbeitgeber entfällt.
Keine Kapazitätsbeschränkungen für Läden, Freizeit- und Sporteinrichtungen: Diese Betriebe können ihre Kapazität voll ausnutzen. Aquaparks können wieder öffnen. Nur an Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität des Lokals.
Lockerungen für die Gastronomie: Die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch entfällt. In Innenbereichen bleibt die Sitzpflicht bei Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten und ein Kontakt pro Gruppe erhoben werden. Wer nicht sitzt, muss eine Maske tragen. In Aussenbereichen entfällt die Sitzpflicht und das Erheben der Kontaktdaten.
Clubs und Tanzlokale öffnen für Personen mit Covid-Zertifikat: Musikclubs und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, der Zugang ist aber auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt. Es gibt keine weiteren Einschränkungen wie Maskenpflicht, auch Kontaktdaten müssen nicht erhoben werden.
Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat: Für Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gibt es keine Beschränkungen – es können auch wieder Veranstaltungen mit mehr als 10’000 Zuschauern stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen brauchen eine kantonale Bewilligung.
Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat: Hier gelten eine Reihe von Einschränkungen: maximal 1000 Besucher bei Sitzplätzen, bei Stehplätzen höchstens 500 draussen und 250 drinnen. Die Kapazität kann zudem maximal zu zwei Dritteln genutzt werden. Drinnen gilt Maskenpflicht und Konsumation nur im Restaurantbereich. Keine Tanz- und Konzertveranstaltungen.
Private Veranstaltungen bleiben eingeschränkt: In privaten Innenräumen können sich weiterhin nur 30 Personen treffen, draussen maximal 50.
Sport und Kultur: Für Menschen, die gemeinsam Sport machen oder kulturelle Tätigkeiten ausüben, gibt es keine Einschränkungen mehr.
Einreise in die Schweiz wird erleichtert: Für Einreisen aus dem Schengenraum wird die Quarantänepflicht grundsätzlich aufgehoben. Die Testpflicht gilt nur noch für mit dem Flugzeug Einreisende. Auch nachweislich geimpfte Personen aus Drittstaaten können wieder einreisen.
BAG-Risikoliste: Die Risikoliste enthält nur noch Länder, in denen besorgniserregende Virusvarianten zirkulieren. Für nicht Geimpfte oder Genesene aus diesen Ländern ist ein negativer Test und nach Einreise Quarantäne nötig.

Quelle: www.srf.ch