Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Mountainbike-Konzept sowie die Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll für die Mountainbikerinnen und Mountainbiker sukzessive ein attraktives Angebot geschaffen werden, das aber die Bedürfnisse aller Interessengruppen berücksichtigt.
Auch im Kanton Thurgau gibt es seit vielen Jahren eine lebendige Mountainbike-Kultur. Die gesteigerte Beliebtheit des Sports und die zunehmende Anzahl von Mountainbikerinnen und Mountainbikern führte allerdings vermehrt zu Konflikten mit Wanderinnen und Wanderern, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Jagd und Wildtieren sowie der Forst- und Landwirtschaft. Deshalb hat der Regierungsrat den Auftrag erteilt, unter Einbezug aller Interessengruppen ein Mountainbike-Konzept zu erarbeiten, um auf die steigenden Bedürfnisse und Konflikte zu reagieren. Dieses liegt nun vor, der Regierungsrat hat das Konzept sowie die damit verbundene Änderung des Waldgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben.
Das Konzept zeigt die notwendigen Massnahmen auf, um für möglichst viele Mountainbikerinnen und Mountainbiker ein attraktives und bedarfsgerechtes Angebot im Kanton zu schaffen und dabei die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Das Konzept klärt zu diesem Zweck die Bedürfnisse der Mountainbikerinnen und Mountainbiker und anderer Interessengruppen. Es definiert ein attraktives Mountainbike-Angebot mit den erforderlichen Signalisationen. Ausserdem finden sich Hinweise, an welchen Standorten neue Mountainbike-Anlagen anzustreben sind. Im Kanton Thurgau soll es künftig ausreichende und attraktive Mountainbike-Trails geben.
Diese Lenkung der Mountainbikerinnen und Mountainbiker soll aber nicht zulasten der übrigen Waldnutzerinnen und Waldnutzer oder zulasten des Natur- und Artenschutzes gehen. Im Konzept wird ein Zielbild dargestellt, das durch die kantonalen Fachämter vorgeprüft wurde. Dabei sollen primär bereits bestehende Trails, die eine Vereinbarkeit mit Flora und Fauna sowie anderen Nutzungsgruppen erlauben, und für Mountainbikerinnen und Mountainbiker attraktiv sind, legalisiert werden. Diese Trails können über bestehende Waldstrassen oder befestigte Waldwege zu Routen miteinander verbunden werden. Beabsichtigtes Ziel ist die Schaffung eines attraktiven, naturverträglichen und legalen Mountainbike-Angebots, um damit das illegale Befahren des Waldes zu unterbinden.
Mit dem vorliegenden Mountainbike-Konzept besteht ausserdem eine neue Ausgangslage für die Diskussion einer Strafbestimmung beim Fahren abseits von Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder rechtskräftig bewilligten Freizeitvelowegen. In den kommenden Jahren werden dem Breitensport sukzessive einzelne Mountainbike-Trails zur Verfügung gestellt werden können. Wer auch nach der Zurverfügungstellung des Angebots abseits davon im Wald velofährt, muss angemessen sanktioniert werden können. Aus diesem Grund wird der Erlass des Mountainbike-Konzepts mit einer neuen Strafbestimmung im Waldgesetz verknüpft. Nebst der wesentlich geänderten Ausgangslage ist die neue Strafbestimmung klar, verständlich und einfach in der Handhabung. Es ist zudem sichergestellt, dass die Strafbarkeit erst eintritt, nachdem im betreffenden Gebiet das Mountainbike-Angebot realisiert ist, und dieses mithin tatsächlich zur Benützung zur Verfügung steht.
Die Vernehmlassung dauert bis am 26. September 2025. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/mountainbike-konzept-thurgau/participant und https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/revision-waldgesetz/participant.
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