Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das teilrevidierte Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit soll eine gesetzliche Grundlage für die Vergabe einer Leistungsvereinbarung in den Bereichen Budgetberatung und Schuldenberatung durch den Kanton geschaffen werden.
Die Gemeinden sind gemäss Sozialhilfeverordnung zur Durchführung von Schuldensanierungen und freiwilligen Einkommens- und Vermögensverwaltungen zuständig. Per Ende 2021 hat die Stiftung Benefo ihr Angebot für eine Budgetberatung im Raum Frauenfeld eingestellt. Budgetberatungen, Schuldenberatungen und Schuldensanierungen werden seither im Kanton Thurgau nur noch von einigen Gemeinden und wenigen Non-profit-Organisationen angeboten (z.B. Caritas Thurgau).
Bürgerfreundlich und effizient wäre aus Sicht des Regierungsrates eine Budgetberatung und Schuldenberatung aus einer Hand, weil es für die Beratung stets dieselben Informationen der Klientinnen und Klienten benötigt und diese in einer Beratungskaskade immer dieselbe Begleitperson hätten. Mit der Gesetzesrevision soll der Kanton ermächtigt werden, eine Leistungsvereinbarung mit einer Non-profit-Organisation abzuschliessen.
Aufgrund der geltenden Zuständigkeiten müssten die Kosten einer solchen Leistungsvereinbarung von den Gemeinden getragen werden. Der Kanton ist aber bereit, sich aufgrund der kantonsweiten Geltung der Leistungsvereinbarung für alle Einwohnerinnen und Einwohner hälftig an den Kosten zu beteiligen. Die Leistungsvereinbarung wäre aufgrund der kantonalen Mitfinanzierung aber so auszugestalten, dass das Angebot allen Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau offensteht.
Die Revision verursacht beim Kanton jährliche Kosten von rund 125’000 Franken, für eine durchschnittliche Thurgauer Gemeinde betragen die jährlichen Kosten rund Fr. 1’600. Die Vernehmlassung startet am 4. März 2022 und endet am 4. Juni 2022. Eingeladen sind unter anderem sämtliche im Grossen Rat vertretenen Parteien, sämtliche Politische Gemeinden im Kanton sowie Verbände und Institutionen.
Sämtliche Unterlagen sind auf https://vernehmlassungen.tg.ch abrufbar.
tg.ch