Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Grundlagenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Thurgau zur Kenntnis genommen. In einem nächsten Schritt sollen nun Umsetzungsvorschläge erarbeitet werden. Als erste Massnahme wird sich der Kanton Thurgau im kommenden Jahr erstmals an den Nationalen Aktionstagen Behindertenrechte beteiligen.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNO-Behindertenrechtskonvention, UNO-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der Generalversammlung der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) verbschiedet. Die UNO-BRK wurde von der Schweiz am 15. April 2014 ratifiziert und ist am 15. Mai 2014 in Kraft getreten. Mit ihrem Beitritt zur UNO-BRK hat sich die Schweiz verpflichtet, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beenden. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können wie Menschen ohne Behinderungen.
Im April 2022 hat der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe eingesetzt mit dem Auftrag, einen Grundlagenbericht zum Stand, zu allfälligen Defiziten und möglichen Konsequenzen sowie der Art einer Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Kanton Thurgau zu erarbeiten. Erarbeitet wurde dieser Bericht auch in Zusammenarbeit mit Betroffenen. Nun liegt der Bericht vor, der Regierungsrat hat diesen zur Kenntnis genommen. Der Bericht (https://sozialamt.tg.ch/uno-brk.html/14782) verdeutlicht, dass sich Menschen mit Behinderung in ihren Lebenssituationen in der Gesellschaft noch nicht oder nicht ausreichend wahr- oder ernstgenommen fühlen. Der Anspruch, als gleichberechtigtes Mitglied der Gesellschaft die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu erhalten, ist nur partiell verwirklicht.
In einem nächsten Schritt hat der Regierungsrat eine weitere Projektorganisation eingesetzt mit dem Auftrag, unter Einbezug der relevanten Akteure und der hauptsächlich zuständigen Ämter eine Analyse zum Umsetzungsstand der UNO-BRK (gesetzliche Grundlagen und Praxis) und entsprechender Umsetzungsvorschläge vorzulegen. Eine erste Massnahme hat das Sozialamt bereits ergriffen: Der Kanton Thurgau beteiligt sich im Mai/Juni 2024 erstmals an den Nationalen Aktionstagen Behindertenrechte. Während dieser Tage soll das Zusammenleben gestärkt und nützliches Wissen in Bezug auf das Leben mit Behinderung für alle sichtbar gemacht werden. Um den Alltag von Menschen mit Behinderung entsprechend zu thematisieren, werden durch diverse Aktionspartnerinnen und Aktionspartner im ganzen Kanton Thurgau Aktionen organisiert und durchgeführt.
Wer bei den Aktionstagen, die vom 15. Mai bis am 15. Juni 2024 stattfinden, mitwirken will, findet dazu unter zukunft-inklusion.ch/tg/ weitere Informationen.
tg.ch