JA zum neuen Friedhofreglement

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Kernteam PRO-Komitee (Fritz Streuli SP, Angela Testa Grüne, Beat Curau Die Mitte, Elsi Bärlocher SVP,Alexandra Beck Die Mitte und Simon Engeli FDP)

Im Januar 2025 formierte sich das PRO-Komitee. Darin vertreten sind Weinfelderinnen und Weinfelder aller politischen Lager. Sie sagen mit Überzeugung JA zum neuen Reglement.

Das alte Reglement entspricht in mehreren Teilen nicht mehr der gesetzlichen Lage oder den veränderten Bedürfnissen der Bevölkerung und muss deshalb angepasst werden.

Welches sind die wichtigsten Neuerungen?

● Im Leitartikel Nr. 1 wird festgehalten, dass die Bestattung eine staatliche Aufgabe ist und dass alle Glaubensrichtungen und auch nicht-religiöse Menschen hier nach den Regeln der Stadt bestattet werden können.

● Die Bestattung von Engels- und Schmetterlingskindern (totgeborene Kinder) soll möglich sein.

● Weinfelderinnen und Weinfelder, welche vor ihrem Tod aufgrund von Pflegebedürftigkeit ausserhalb von Weinfelden wohnen mussten, sollen als Einwohnerinnen und Einwohner gelten und somit kostenlos bestattet werden.

● Ein Grabplatz in der Urnenwand soll – ebenso wie bis anhin ein Erdgrabplatz – für Weinfelderinnen und Weinfelder kostenlos sein.

● Eine neutrale Holzstele soll – als zusätzliche Möglichkeit neben dem bisher obligatorischen Holzkreuz – als provisorisches Grabmal zur Verfügung stehen. 

● Die Einführung einer neuen Bestattungsart nach „islamischer Tradition“ soll die Möglichkeit bieten, Verstorbene im Grab nach Mekka auszurichten.

Sollte das neue Reglement abgelehnt werden, betrifft dies alle Neuerungen gleichermassen.

Antworten auf Fragen zur Bestattung nach islamischer Tradition

Die neue Bestattungsart gibt viel zu reden. Unklarheiten sollen beseitigt werden. Das PRO-Komitee unterstützt die Meinungsbildung mit Antworten auf häufige Fragen.

Warum ist ein neues Gräberfeld nötig?

Eine Bestattung mit Ausrichtung nach Mekka ist auf den heutigen Erdgrabfeldern nicht möglich, deshalb muss ein neues Grabfeld mit entsprechend angelegten Grabreihen geschaffen werden. Zudem sind die Gräber leicht länger, da die Wege nicht über die Verstorbenen geführt werden. Das Grabfeld wird nicht exklusiv für Muslime geschaffen, es dürfen sich aber nur Weinfelderinnen und Weinfelder, sowie deren Eltern und Kinder dort bestatten lassen. Diese Aufnahmebeschränkung gilt auf dem Friedhof sonst nicht.

Verlangen Muslime die ewige Grabesruhe und reine Erde?

Nein, es wurden von ihnen keine solchen Forderungen gestellt. Die DIGO hat lediglich Bedürfnisse geäussertund Kompromisse gefunden. In Bezug auf die Grabesruhe und die Erdbeschaffenheit gelten für das neue Grabfeld dieselben Regeln wie auf dem ganzen Friedhof.

Separation oder Integration?

Der Wille, sich in seiner Heimat Weinfelden bestatten zu lassen, zeugt von gelungener Integration. Dies zu verunmöglichen ist Ausgrenzung. Integration ist ein gegenseitiger Prozess mit Rechten und Pflichten auf beiden Seiten.

Friedhof und religiöse Neutralität

Bestattung ist Aufgabe der Wohngemeinde. Diese ist religiös neutral. Neutralität bedeutet nicht, Religion auszuklammern, sondern – innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen – Platz für alle zu bieten. 

Was ändert sich auf dem Friedhof?

Das Erscheinungsbild des Friedhofs wird nicht verändert. Ein kleiner Teil der grossen Erdgrabfelder-Fläche wird anders ausgerichtet. Die vielen christlichen Symbole wie das grosse steinerne Kreuz in der Mitte des Friedhofs zeugen klar von unserer christlich-abendländischen Kultur und werden dies auch weiterhin tun. 

Wofür wir uns einsetzen

Ein Todesfall ist immer eine schmerzvolle und emotionale Ausnahmesituation. Rituale und Traditionen geben in einem solchen Moment Halt und können Trost spenden. Dies soll für alle Weinfelderinnen und Weinfelder gelten.

Stimmen wir gemeinsam mit Herz und Verstand für eine würdige Bestattung für alle und somit JA zum neuen Friedhofreglement!

ZVG

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