Am kommenden Wochenende gelangen folgende kantonale und städtische Vorlagen zur Abstimmung:
Kanton Thurgau:
- Ersatzwahl in den Regierungsrat
- Änderung des Steuergesetzes (Abschaffung der Liegenschaftensteuer)
Stadt Weinfelden:
- Ersatzwahl in den Stadtrat
- Änderung des Friedhofreglements
Resultate: rasch und transparent
Das Wahlbüro der Stadt nimmt seine Arbeit am Sonntagmorgen frühzeitig auf, sodass die Ergebnisse – mit Ausnahme von komplexen Proporzwahlen – in der Regel bis zur Mittagszeit vorliegen. Die Resultate werden auf zwei Wegen veröffentlicht:
- Online: auf der städtischen Webseite unter dem Bereich Abstimmungsresultate
- Physisch: im Anschlagkasten hinter dem Rathaus
Hinweise zur brieflichen Stimmabgabe
Bitte beachten Sie die korrekte Vorgehensweise, damit Ihre Stimme gültig gezählt werden kann. Fehler bei der brieflichen Stimmabgabe führen regelmässig zur Ungültigkeit von Stimmen. So gehen Sie richtig vor:
- Stimmzettel in das beigefügte Stimmzettelcouvert legen und dieses verschliessen.
- Den Stimmrechtsausweis unterschreiben.
- Beide Couvert (Stimmzettelcouvert und Stimmrechtsausweis) in das grosse Postcouvert legen und fristgerecht einsenden.
Alternativ können Sie die Unterlagen auch:- beim Briefkasten der Stadt am Debrunnerhaus einwerfen oder
- persönlich bei den Einwohnerdiensten abgeben.
Urnenöffnungszeiten im Rathaus
In der Woche vor der Abstimmung gelten folgende Zeiten für die persönliche Stimmabgabe:
- Montag bis Freitag: während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten
- Samstag: 10.00 – 14.00 Uhr
- Sonntag (Abstimmungstag): 10.00 – 11.30 Uhr
Die Stadt Weinfelden dankt allen Stimmberechtigten für ihre Mitwirkung an den demokratischen Prozessen.
Quelle: Stadt Weinfelden